Fürs Alter sparen – die Steuer soll's später nicht fressen

Altersvorsorge/Steuern

  • Lesedauer: 3 Min.

Bei der privaten Altersvorsorge sollte man auch darauf schauen, wie viele Steuern als Senior eventuell zu zahlen sind. Das beugt unliebsamen Überraschungen vor und macht die Rechnung präziser. Will man beispielsweise 500 oder 800 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Rente zur Verfügung haben, so sollte diese Summe auch nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleiben.

Um private Vorsorge zu erleichtern, entlastet der Staat die Sparer im Berufsleben durch Zulagen und Steuervorteile. Man muss also weniger eigenes Geld in die Altersvorsorge investieren. Dafür muss man für das Rentnerdasein die nachgelagerte Besteuerung einkalkulieren.

Ein Überblick: Riester-Rente

Zahlt man vier Prozent seines Vorjahresbruttos in den Vertrag ein, gibt es vom Staat 154 Euro Grund- und 185 Euro Kinderzulage, ab Geburtsjahr 2008 sind es 300 Euro. Bis zu 2100 Euro an Beiträgen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Zulagen werden gegengerechnet. Übersteigt die Steuerersparnis die Summe der Zulagen, erstattet das Finanzamt automatisch die Differenz.

Im Alter sind Renten aus einem Riester-Vertrag voll steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn man sich 30 Prozent der Gesamtsumme als Einmalkapital ausschütten lässt. Die Zahlungen gelten als sonstige Einkünfte und sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Rürup-Rente

Auch Beiträge zur Rürup-Rente gelten als Sonderausgaben. Diese mindern das Einkommen und senken somit die Steuerlast im Berufsleben. Die absetzbare Höchstsumme beträgt 20 000 Euro pro Person und Jahr, für Verheiratete das Doppelte. Allerdings kann dieser Wert erst 2025 zu 100 Prozent angesetzt werden. Bis dahin erfolgt eine stufenweise Annäherung. 2010 sind es 70 Prozent, also 14 000 Euro.

Die Auszahlung ist komplett steuerpflichtig. Doch auch hier wirkt ein Stufenmodell. Entscheidend ist, in welchem Jahr man zum ersten Mal seine Rürup-Rente bekommen hat. Erst ab 2040 gehen volle 100 Prozent in den persönlichen Steuersatz ein. Wer beispielsweise 2020 in Rente geht, muss 80 Prozent ansetzen, hat also noch 20 Prozent steuerfrei.

Betriebliche Altersversorgung

Seit 2005 gilt: Handelt es sich um Entgeltumwandlung, bleiben bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds die Beiträge bis zu vier Prozent der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Für 2010 sind das 2640 Euro.

Darüber hinaus können jährlich bis zu 1800 Euro steuer-, aber nicht sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Die Auszahlung im Alter ist voll steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen darauf gezahlt werden.

Wurde beispielsweise ein Einzelvertrag über eine Direktversicherung vor dem 1. Januar 2005 geschlossen, werden Beiträge bis zu 1752 Euro jährlich mit 20 Prozent pauschal versteuert. Die Einmalauszahlung ist steuerfrei. Bei der Rente ist das Alter entscheidend: Soll sie mit 65 erstmalig gezahlt werden, sind nur 18 Prozent steuerpflichtig.

Private Rentenversicherung

Beiträge für Verträge, die vor 2005 unterzeichnet wurden, können als Sonderausgaben deklariert werden. Für »Neuverträge« gilt dies nicht mehr. Dafür hat der Senior für seine monatliche Rente nur den Ertragsanteil zu versteuern – und dieser hängt vom Alter bei Auszahlungsbeginn ab. Mit 65 Jahren sind es 18 Prozent, mit 67 Jahren 17 Prozent. Nimmt er die Einmalausschüttung, sind nur 50 Prozent des Gewinns steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird.

Bei Verträgen von vor 2005 ist die Einmalzahlung komplett steuerfrei, für die Rente gelten die jeweiligen Sätze auf den Ertragsanteil.

Noch ein Hinweis: Im Alter liegen die Steuersätze meist unter denen im Berufsleben. Viele Senioren haben dann Sätze unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags und brauchen nur wenige oder gar keine Steuern zu zahlen.

GABI STEPHAN

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