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Wohneigentum nicht kaufen, wie gesehen

Wertgutachten

  • Lesedauer: 2 Min.

Günstiges Wohneigentum ist immer gefragt – noch dazu bei den derzeit niedrigen Hypothekenzinsen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag die Eigentumsquote in Deutschland im vergangenen Jahr bei 43 Prozent.

Doch: Wer dauerhaft Freude am Eigenheim haben möchte, benötigt vor dem Erwerb kompetente und unabhängige Experten. »Bloß nicht kaufen, wie gesehen«, warnt Siegfried Seifert, Fachmann für Immobilienbewertung bei TÜV Rheinland. Denn die Anschaffung einer gebrauchten Immobilie ist risikoreich. Verdeckte Mängel wie Schäden durch Feuchtigkeit oder unzureichende Wärmedämmung ziehen hohe Instandsetzungskosten nach sich. Darum ist es ratsam, vor dem Kauf einen unabhängigen Experten mit der Erstellung eines Wertgutachtens zu beauftragen.

Wer ein solches Gutachten bestellt, sollte zunächst die Angebote unterschiedlicher Sachverständiger einholen. Doch Vorsicht: Der Titel »Sachverständiger« ist rechtlich nicht geschützt, jeder kann sich so nennen, warnt Seifert.

Auf Nummer sicher geht, wer sich an bekannte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland wendet. »Unsere Experten verfügen nicht nur über langjähriges Fachwissen sowie regionale und überregionale Marktkenntnisse«, betont Seifert, »sondern sie bieten auch zeitnah eine verlässliche Immobilienbewertung mit persönlicher Betreuung.«

Generell sollten Hauskäufer einen Gutachter immer nach seiner Qualifikation fragen und einen zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bevorzugen.

Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens hängt von der Nutzung der Immobilie ab, erklärt der Experte. Eigengenutzte Immobilien wie ein Einfamilienhaus werden meist im Sachwertverfahren bewertet, Renditeobjekte wie Büroimmobilien mit dem Ertragswertverfahren und Eigentumswohnungen im Vergleichswertverfahren.

Eine Übersicht über den Immobilienwert bei Eigennutzung bietet die einfache Marktwertschätzung. Sie umfasst Dokumentenprüfungen, die Zustandsbeurteilung, Untersuchungen auf Baumängel und eine Beratung zu notwendigen zukünftigen Investitionen. »Das Gutachten ist eine gute Grundlage für Verhandlungen mit den Banken«, sagt Siegried Seifert.

Geht es hingegen um Vermögensstreitigkeiten im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung, empfiehlt er die ausführliche Marktwertermittlung. Sie ist 20 bis 30 Prozent teurer, enthält aber für jede Partei nachvollziehbar alle Definitionen und ausführliche Begründungen zu den Posten.

Infos unter www.tuv.com (Siehe auch Ratgeber Nr. 960 vom 11. August, S. 5)

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