Wird ein neuer Gasanbieter günstiger?
Gasversorgung
Wie groß ist die Auswahl an Gasanbietern?
Die Vielfalt ist geringer als beim Strom. Weil der Markt traditionell sehr zersplittert ist, gibt es nur wenige bundesweite Anbieter. Wie viele regionale Alternativen zum örtlichen Versorger der Kunde sonst hat, hängt von der Wettbewerbssituation in der jeweiligen Gegend ab. Im Schnitt können Verbraucher aber inzwischen unter rund einem Dutzend Versorgern wählen.
Wie finde ich den günstigsten Gasanbieter?
Gratis-Preisvergleiche finden sich im Internet. Zur Berechnung des günstigsten Tarifs müssen der Jahresverbrauch in Kilowattstunden laut Jahresabrechnung und die Postleitzahl eingegeben werden. Wenn auf der Gasrechnung der Verbrauch nur in Kubikmetern angegeben ist, kann der Wert mit 9,2 multipliziert werden, um einen annähernden Wert in Kilowattstunden zu erhalten.
Wie funktioniert der Wechsel?
Meist müssen an den neuen Anbieter per Post, Telefon oder Internet die persönlichen Daten wie Name und Anschrift übermittelt werden, daneben Angaben zum bisherigen Energieversorger und die Nummer des Gaszählers. Danach erhält der Kunde eine Bestätigung über den neuen Vertrag. Der neue Anbieter übernimmt dann in aller Regel kostenlos die restlichen Formalitäten wie etwa die Kündigung beim bisherigen Versorger. Teils empfiehlt es sich auch, als Verbraucher den Stand des Anbieterwechsels zwischenzeitlich bei seinem alten Versorger zu überprüfen.
Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?
Das hängt ganz vom jeweiligen Tarif ab. Wer keinen speziellen Vertrag abgeschlossen hat, kann meist zum Ende des Folgemonats kündigen. Bestehen Verträge, die etwa einen günstigeren Preis bei einer Mindestlaufzeit garantieren, gelten die jeweiligen Kündigungsfristen. Nur bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. Diese muss aber möglichst bald nach Erhalt des Schreibens zur Preiserhöhung folgen. In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis sämtliche Formalitäten für den Wechsel abgeschlossen sind.
Kann ich plötzlich ohne Gas dastehen?
Nein. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen – auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Selbst wenn der neue Anbieter pleite geht, muss der örtliche Versorger einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen Grundpreis für das gelieferte Gas verlangen, der in aller Regel über dem Tarif des Fremdanbieters liegen dürfte.
Sind für den Wechsel technische Änderungen in meinem Haus nötig?
Nein, denn das Gas kommt nach wie vor vom lokalen Versorger. Die Fremdanbieter speisen ihre Energie lediglich in die allgemeinen Verteilnetze ein und zahlen dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt.
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