Nach der Scheidung besser bezahlte Arbeit suchen?
Arbeitssuche
Nach 24 Jahren Ehe trennten sich die Eltern dreier erwachsener Kinder, weil der Ehemann eine neue Lebensgefährtin gefunden hatte. Seine Frau, die schon seit 1987 ununterbrochen ganztags als Gärtnerin arbeitete (anfangs in einem volkseigenen Betrieb der DDR), verdiente nur 693 Euro im Monat. Das Familiengericht sprach ihr bei der Scheidung 343 Euro Unterhalt vom wesentlich besser verdienenden Mann zu.
Der gönnte seiner Ehemaligen allerdings nichts mehr: Es sei nicht einzusehen, dass er sie noch länger unterstützen solle, meinte der Mann. Die Ex-Frau wohne jetzt in Grenznähe zu Hessen. In den alten Bundesländern könnte sie viel mehr verdienen, wenn sie dort einen Job suchen würde.
Dazu sei die Ehefrau nicht verpflichtet, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Jena. Die Arbeitsstelle als Gärtnerin entspreche ihrem beruflichen Werdegang – schon vor der Ehe habe sie als Floristin gearbeitet – und ihren beruflichen Fähigkeiten. Auch die Bezahlung sei angemessen, fand das OLG.
Die Frau müsse sich also keineswegs auf das Abenteuer einlassen, eine neue Stelle in Hessen zu suchen. Zwar bestehe rein theoretisch die Möglichkeit, besser bezahlte Arbeit zu finden. Aber es sei unzumutbar, wegen der geringen Chance auf einen neuen Job einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben.
Das OLG erhöhte den Aufstockungsunterhalt auf 550 Euro im Monat, allerdings befristet bis Juni 2013. Da die Frau schon vor der Ehe als Floristin tätig war, so das OLG, hätte ihre Erwerbsbiografie vermutlich nicht viel anders ausgesehen, wenn sie nicht geheiratet hätte. Also könne von ehebedingten Nachteilen keine Rede sein – schon vor der Ehe hatten die Partner aufgrund ihrer Berufsausbildung einen unterschiedlichen Lebensstandard. Deshalb müsse sich die Ehefrau nach der Übergangszeit mit dem Lebensstandard begnügen, den sie auch ohne die Ehe erreicht hätte.
Urteil des Oberlandesgerichts Jena vom 27. August 2009, Az. 1 UF 123/09
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