Bodenreform in Kyritz und Lateinamerika

Auf Einladung der Rosa-Luxemburg-Stiftung diskutierten die Links-Abgeordnete Kirsten Tackmann und Kubas Botschafter

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.
Was haben Kyritz und Lateinamerika gemeinsam? Das Thema Bodenreform und Demokratisierung der Eigentumsverhältnisse. Bei einer Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Bundestagsfraktion der LINKEN in Kyritz war am Donnerstagabend der kubanische Botschafter Raùl Francisco Becerra Egana zu Gast.

Am 2. September 1945 wurde in Kyritz die Ostdeutschland bis heute prägende Bodenreform verkündet. Erstmals in der deutschen Geschichte gelangte Großgrundbesitz massenhaft in die Hände von Landarbeitern und Kleinbauern. Solche Prozesse gab es auch auf der anderen Seite des Atlantischen Ozeans. Ob Feudalherr oder Latifundista – die Tendenz, Boden an sich zu ziehen, das eigene Territorium zu vergrößern, und das auf Kosten anderer Menschen, ist so alt wie der Ackerbau selbst. Genauso alt ist auch das Bestreben der Landlosen, sich wieder Eigentum an Grund und Boden zu sichern.

Der Vorsitzende der brandenburgischen Rosa-Luxemburg-Stiftung, Professor Siegfried Prokop, schilderte vor etwa 70 Zuhörern, wie populär die Bodenreform gewesen ist, aber auch, wie undifferenziert und zum Teil ungerecht sie ablief. Da die Reform ein Anliegen der sowjetischen Besatzungsmacht war, konnte sie einfach angeordnet werden. Eine Volksabstimmung zur Enteignung der Nazi- und Kriegsverbrecher war in der Provinz Sachsen erfolgreich und ihre Ergebnisse wurden einfach auf die übrigen Länder der Ostzone übertragen.

Die heute so erbittert geleugnete Verstrickung und Verquickung weiter Teile der Junkerkaste mit der Hitler-Bewegung war historische Tatsache und die Begründung für ihre entschädigungslose Enteignung. Wie Prokop sagte, lief der Vorgang »typisch deutsch« ab. Die Neubauern wollten im Grundbuch stehen und sich das Land auch nicht schenken lassen. So wurde ein Abgaben-Soll als Ratenzahlung festgelegt.

Es sei dem SED-Spitzenfunktionär Edwin Hoernle zu danken, dass die Enteignungsgrenze bei 100 Hektar verlief und nicht – wie die sowjetische Besatzungsmacht eigentlich geplant hatte – viel niedriger. Dennoch hat diese Grenze für Unrecht gesorgt, genauso wie die entschädigungslose Enteignung von Hitler-Gegnern aus Adelskreisen fragwürdig gewesen sei.

Wissenschaftler Thilo Papacek lenkte mit seinem Vortrag den Fokus auf Südamerika und holte damit das Thema aus der Geschichte in die Gegenwart. In Lateinamerika stehe der »globale Griff nach Land« durch kapitalkräftige Investmentgruppen dem Streben der Bauern nach eigenem Grund und Boden gegenüber. »Land ist das neue Gold.« Papacek wies nach, dass massenhaftes Verdrängen von Menschen in die Slums der Megastädte durch »industrielle Landwirtschaft« und »grüne Wüsten« den Hunger schaffe, statt ihn zu bekämpfen.

Kubas Botschafter Becerra schilderte die Situation in seinem Land, wo bis zur Revolution 1959 das nutzbare Land nahezu ausschließlich vier US-Konzernen gehörte. Hätte die Revolutionsregierung keine Bodenreform veranstaltet, wäre das »vom Volk als Verrat empfunden« worden. Die Bodenreform sei in Kuba einhergegangen mit dem Bau von Schulen und Hospitälern für die Landbevölkerung. In der heutigen schwierigen Situation habe die Regierung rund 100 000 Städtern Boden gegeben, Gerätschaften und Kredite. Dabei handle es sich oft um Menschen, die früher einmal auf dem Land lebten und nun zurückkehren. Eigentümer des Bodens seien sie dadurch allerdings nicht geworden. Sie dürften ihn 20 Jahre nutzen.

Die Verfügungsgewalt über den Boden »ist die entscheidende Frage«, sagte die Bundestagsgeordnete Kirsten Tackmann (LINKE). Weniger die, ob als Einzelbauer oder in einer Genossenschaft gearbeitet werde. Auch in Brandenburg, in Osteuropa ohnehin, mache sich die Tendenz breit, dass »nichtagrarisches Kapital« in die Landwirtschaft eindringt und den bäuerlichen Besitz verdrängt.

Es wurde bei der Veranstaltung betont: Eine Bodenreform – das zeigen auch ähnliche Prozesse in Lateinamerika – sei keine »kommunistische« oder »bolschewistische« Maßnahme, sondern ein Schritt, der bürgerlichen Verhältnissen nicht widerspricht. Staaten wie Mexiko haben diese Forderung sogar in Verfassungstexte gegossen. Die Ergebnisse der ostdeutschen Bodenreform wurden im Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 anerkannt und später von Gerichten bestätigt. Der Schutz des Eigentums, wie das Grundgesetz ihn garantiert, gilt deshalb auch für Bodenreformland.

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