Wetten dass ...!

  • Oliver Händler
  • Lesedauer: 1 Min.

Das Staatsmonopol auf Sportwetten ist gekippt. Wer nun den Europäischen Gerichtshof für daraus resultierende Mindereinnahmen kleiner Sportvereine in der Nachbarschaft verantwortlich machen will, verkennt die Realität. Deren Unterstützung an Glücksspielgeld zu koppeln, hat nicht der EuGH beschlossen, sondern der deutsche Staat. Der kann genauso gut andere Quellen anzapfen, so er denn die Förderung der sportlichen Jugend oder aktiver Senioren ernsthaft betreiben will.

Vielleicht ist das aber gar nicht nötig, denn wer bislang noch beim staatlichen Anbieter Oddset wettete, der traute den privaten ausländischen Internetwettbüros nicht. Das wird sich kaum ändern, nur weil die Privaten nun in Deutschland sitzen. Über 90 Prozent der Sportwetten wurden jedoch bereits bei ausländischen Anbietern abgeschlossen. Deutsche Firmen müssen dagegen an den deutschen Fiskus Steuern zahlen, mit denen – nur so eine Idee – kleine Sportvereine unterstützt werden könnten. Und nehmen Profiklubs der Fußball-Bundesliga mehr Geld für Trikotwerbung privater Wettbüros ein, fließen noch mehr Steuern.

Geht es aber doch um die Eindämmung der Spielsucht, kann der Gesetzgeber den Privaten Regeln vorschreiben. Das klappt in allen anderen Bereichen auch. Mit Ausnahme der Finanzbranche, versteht sich.

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