Modemarke an Uni Greifswald unerwünscht
Mit Hausordnung gegen Gewalt, Menschenverachtung und »Thor-Steinar«-Kleidung
Greifswald (dpa/ND). Studenten und Mitarbeiter der Universität Greifswald sollen nach dem Willen der Uni-Leitung keine Kleidung der bei Rechtsextremen beliebten Modemarke »Thor Steinar« tragen. »Wir können das zwar nicht generell verbieten, aber wir sagen, das ist bei uns unerwünscht«, sagte der Sprecher der Universität, Jan Meßerschmidt, am Freitag in Greifswald. Dazu sei die Hausordnung mit Wirkung von Anfang September geändert worden. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht des Neubrandenburger »Nordkurier«. Die Hochschule Neubrandenburg will dem Beispiel folgen.
Laut Hausordnung sei die Verwendung von Kennzeichen mit gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten untersagt sowie Verhaltensweisen, die geeignet seien, diesbezüglich Missverständnisse hervorzurufen. Damit sei »Thor Steinar« erfasst, hieß es. »Dabei geht es nicht nur um die Kleidung, sondern generell um eine stärkere Positionierung der Universität gegenüber rechtsextremen Verhaltensweisen und Inhalten«, sagte Meßerschmidt. Ein letzter Anstoß zu der Änderung war der Fall eines Juradozenten der Hochschule, der »Thor-Steinar«-Kleidung getragen hatte und in Verdacht geraten war, mit rechtsextremen Auffassungen zu sympathisieren. Bei der Ergänzung der Hausordnung habe man sich an eine Formulierung des Landtags in Brandenburg angelehnt, sagte Meßerschmidt. Ein generelles Verbot für das Tragen genau solcher Kleidung sei schwierig, da auch die Rechtsprechung darüber unterschiedlich sei.
In Mecklenburg-Vorpommern will die Neubrandenburger Hochschule dem Greifswalder Beispiel folgen. »Bei uns bestand bisher noch keine Veranlassung zu solchen Regelungen, aber wir werden den Passus auch in die Hausordnung übernehmen«, sagte eine Hochschulsprecherin der dpa. Man könne das nur befürworten. Die Hochschule hat selbst eine Vortragsreihe unter dem Thema »Blühende Landschaften – braune Orte«, in denen gegen rechtsextreme Tendenzen vorgegangen werde. An der Universität in Rostock hieß es, derartige Regelungen in der Hausordnung seien dort nicht bekannt.
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