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Eine für alle ...
Der Diskussionsprozess um den arbeitsrechtlichen Umgang mit Bagatellkündigungen hat seit dem Fall der Berliner Supermarktkassiererin Emmely für eine sichtbare Veränderung gesorgt. Eine Bahnangestellte, die 160 Euro falsch abgerechnet hatte, darf nicht fristlos gekündigt werden. Ihr in 40 Dienstjahren erworbener Vertrauensbonus sei auch durch diese »strafrechtlich relevante, grobe Pflichtwidrigkeit« nicht völlig zerstört, sagten die Richter. Bereits am Montag kassierte das Leipziger Arbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Konsumkassiererin, die ein nicht mehr verkäufliches Brot eingesteckt hatte, statt es in die Biotonne zu werfen – nach 27 Jahren ohne Fehl und Tadel im Betrieb.
Zwar hatte das Emmely-Urteil vom Juni dieses Jahres keine grundsätzliche Wirkung, Unternehmer können weiterhin wegen einer Bagatelle fristlos kündigen, müssen aber abwägen, ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Was die oben genannten Fälle aber auch zeigen, ist, dass Emmely nicht bloß für ihren eigenen Job gekämpft hat. Sie und ihre Unterstützer haben mit ihrer Hartnäckigkeit in Zeiten sich häufender Bagatellkündigungen etwas sehr wichtiges für alle Beschäftigten erstritten: ein endgültiges Umdenken in der »herrschenden Meinung« im Arbeitsrecht, und das ist alles andere als eine Bagatelle.
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