Ministerium legt neues Hartz-IV-Gesetz vor
Am 20. Oktober soll das Kabinett die Hartz-IV-Reform beschließen. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV vom Februar dieses Jahres umgesetzt. Die FDP will mit der Neuberechnung der Regelsätze eine Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger verknüpfen. Die Kosten sollen aus dem Arbeitsetat gegenfinanziert werden.
Für die neuen Regelsätze soll, wie bisher, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes herangezogen werden, die alle fünf Jahre erhoben wird. Bei den Haushaltsausgaben sollen einige Posten, wie etwa ein Internetanschluss oder die Praxisgebühr, neu berücksichtigt werden. Die Hartz-IV-Regelsätze sollen sich weiterhin am Einkommen des unteren Fünftels (20 Prozent) der Bevölkerung anlehnen.
Die jährliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze soll nicht länger an die Rentenentwicklung gekoppelt werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Stattdessen werden zu 70 Prozent das Preisniveau und zu 30 Prozent das Lohnniveau als Vergleichsgröße genommen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Anlehnung an Nettolohnentwicklung und Preisindex als verfassungswidrig. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, sagte, das Bundesverfassungsgericht habe eine konsequente Orientierung am Bedarf angemahnt.
Derzeit liegt der Regelsatz für Erwachsene bei 359 Euro im Monat. Der Kinder- und Jugendregelsatz, der bislang, je nach Alter, zwischen 60 und 80 Prozent des Satzes für Erwachsenen entspricht, wird auf eine eigenständige Rechenbasis gestellt. Der Gesetzentwurf umfasst auch das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) schon angekündigte »Bildungspaket« für Kinder. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil nicht nur die Rechengrundlage beanstandet, sondern insbesondere moniert, dass Bildungsausgaben für Kinder nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Thema in der ND-Ausgabe vom 21. September 2010
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