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Beratung

Pflege

  • Lesedauer: 1 Min.

Nach schwerem Sturz und wochenlangem Krankenhausaufenthalt kommt der Großvater wieder nach Hause. Doch ist seine Frau nun mit der Pflege überfordert? Kinder und Enkel können nur begrenzt helfen.

Die Familie kann eine Pflegeberatung nutzen. Laut § 37 Sozialgesetzbuch XI hat jeder darauf Anspruch. Dort erhält sie Auskunft, welche Ansprüche an die Pflegekasse oder das Sozialamt bestehen, welche Einrichtungen in der Region geeignete Dienstleistungen anbieten, wo man welche Formulare bekommt.

Wenn das die gesetzliche Krankenkasse, in der man versichert ist, nicht leisten kann, steht die private Compass-Pflegeberatung zur Verfügung. Hier kann man sich kostenfrei telefonisch unter der Nummer 0800-1018800 individuell und anonym beraten lassen.

Den Antrag auf eine Pflegestufe muss der Großvater natürlich bei seiner eigenen Pflegekasse stellen. Allgemeine Informationen zur Pflege kann man beim Gesundheitsministerium unter www.bmg.bund.de bestellen.

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