Von spätem Sommer und reifen Frauen

Pünktlich zum Herbstanfang ist es wieder warm und sonnig – der Altweibersommer ist da

  • Lesedauer: 2 Min.
Mal wieder führt sich der Herbst von seiner schönsten Seite ein. Sonne pur und warme Temperaturen bestimmen die Wetterlage. Sicher, meteorologisch hat die bunte Jahreszeit schon vor ein paar Wochen am 1. September begonnen, doch erst heute geht es auch kalendarisch los, und ganz Deutschland erfreut sich des schönen Sommerwetters. Moment mal! Sommer oder Herbst, was haben wir denn nun, wenn die Temperaturen mancherorts heute noch einmal bis auf 25 Grad Celsius ansteigen. Meteorologisch gesehen wäre das ein Sommertag.

Das Problem gibt es offenbar schon eine ganze Weile, und so hat der Volksmund vor Jahrhunderten den Altweibersommer erfunden – ein Begriff, den auch die Meteorologen aufgegriffen haben, um jene Wettersingularität zu erklären. Der Altweibersommer ist für sie eine beständige Hochdruck-Wetterlage. In Mitteleuropa bringt sie besonders häufig zwischen Mitte September und Anfang Oktober sommerlich warme Sonnentage.

Und was hat das mit reiferen Frauen zu tun? Eigentlich nichts. Der Begriff Altweibersommer ist etwa seit dem Jahr 1800 bekannt. Sein Namensgeber sind vielmehr Kleinspinnen: Bei hohem Luftdruck weben (altdeutsch: weiben) sie lange Flugfäden und lassen sich daran durch die Luft treiben. Tausende Fäden bleiben in Bäumen oder Hecken hängen und bilden ein im Sonnenlicht silbern schimmerndes Geflecht.

Die alten Germanen sahen darin Teile von Lebensfäden der Nornen, den Schicksal bestimmenden Frauen ihrer Götter. In katholischen Gegenden galten die »Herbstfäden« als Reste des Mantels der Mutter Maria. Seit dem Festtag ihrer Himmelfahrt (15. August) schweben diese »Marienseiden« durch die Lüfte. Ein solcher Spinnenfaden im Gesicht bringt nach altem Volksglauben Glück. Verfangen sich die Fäden in den Haaren junger Mädchen, kommt bald ein Traummann um die Ecke. Also doch besser Jungweibersommer!

Im Jahr 1989 fühlte sich eine 77-Jährige durch das Wort Altweibersommer im Wetterbericht diskriminiert und bemühte die Justiz gegen den Deutschen Wetterdienst. Das Darmstädter Landgericht fand aber, die Klägerin sei durch das Wort nicht »beleidigungsfähig«. Mit dem Begriff liege keine Herabwürdigung einer bestimmten Gruppe vor. dpa/ND

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