Bauabnahme unbedingt ernstnehmen
Hausbau
Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Bauvertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Teil der offiziellen Bauabnahme ist das sogenannte Abnahmeprotokoll. Darin müssen alle Mängel aufgelistet werden, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Ins Protokoll gehören auch Details, die von den Bauherren als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Dabei muss es sich nicht einmal um erkennbare Schäden handeln, es genügt schon, wenn die Bauherrschaft Zweifel an der korrekten Ausführung des Baus hat.
Falls im Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer außerdem eine Vertragsstrafe vorgesehen ist, beispielsweise für den Fall, dass der Bauunternehmer das Gebäude nicht termingerechtfertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Vertragsstrafe im Abnahmeprotokoll noch einmal ausdrücklich vorbehalten, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.
Der VPB mahnt Bauherren, die förmliche Abnahme ernstzunehmen und niemals einen Bau voreilig abzunehmen. Nimmt der Bauherr nämlich das Haus trotz erkennbarer Mängel ab, verzichtet er auf seine Rechte zur Nachbesserung. Er kann später nur noch auf Schadensersatz klagen. Normalerweise geht der Streit dann vor Gericht. Solche Verfahren dauern, und der Ausgang ist ungewiss.
Der VPB rät deshalb, der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit zu widmen und sie gut vorzubereiten, am besten bei einem Gang über die Baustelle mit dem Sachverständigen vor dem eigentlichen Abnahmetermin.
Infos unter www.vpb.de
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