Vielfach keine Pflicht

Regeln anderswo

  • Lesedauer: 2 Min.
In den europäischen Ländern gibt es höchst unterschiedlich Regelungen zur Benutzung von Winterreifen.

Österreich: Hier gilt seit dem 1. Januar 2008 eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw (Gesamtgewicht nicht mehr als 3500 kg) bei winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Vom 1. November bis 15. April gilt für alle Lkw mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht Winterreifen-Pflicht.

Schweiz: Die Benutzung von Winterreifen wird bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht, Winterreifen anzulegen, gibt es nicht. Wer aber auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit.

Italien: Je nach Wetter können Winterreifen kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Entsprechende Hinweise sind zum Teil Schildern zu entnehmen. So gilt im Aostetal vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterreifen-Pflicht. Alternativ kann der Pkw-Besitzer auch Schneeketten auf Sommerreifen aufziehen. Das italienischen Radio weist auf Pässe hin, die nur mit Winterreifen befahren werden dürfen. Wer kein Italienisch versteht, kann die ADAC-Hotline unter (01805) 10 11 12 anrufen und sich informieren.

Frankreich: Auf Gebirgsstraßen ist mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder darauf hinweisen.

Slowenien: Zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen vorgeschrieben. Das Profil der Reifen muss mindestens drei Millimeter tief sein.

Skandinavien: Hier gibt es unterschiedlich strenge Regelungen. In Finnland sind Winterreifen vom 1. Dezember bis zum 28. Februar vorgeschrieben. Bei Pkw müssen die Reifen ein Mindestprofil von drei Millimetern haben. Strafen bei Zuwiderhandlungen sind in Finnland verhältnismäßig hoch. Sie werden nach dem Nettoeinkommen berechnet und fangen bei umgerechnet 75 Euro an. In Schweden gilt die Winterreifen-Pflicht vom 1. Dezember bis 31. März, allerdings nur für dort zugelassene Fahrzeuge. In den Nachbarländern Dänemark und Norwegen ist man weniger streng: Eine Winterbereifung für Pkw ist hier nicht zwingend vorgeschrieben. ND

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.