Der ökonomische Wert der Biodiversität
Gespräch mit dem Ökologen Jörn P. W. Scharlemann
ND: 1992 wurde in Rio de Janeiro das »Übereinkommen über die biologische Vielfalt« abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Staaten, bis zum Jahr 2010 den Artenschwund deutlich zu bremsen.
Scharlemann: Da muss ich Sie korrigieren: Das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) hatte drei Ziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfalt und gerechte Verteilung der Gewinne aus der Nutzung der genetischen Ressourcen. Das Ziel, den Verlust von Biodiversität bis 2010 deutlich zu verlangsamen, setzten sich die Vertragsstaaten erst 2002 im Vorfeld des Weltgipfels in Johannesburg.
Aber gescheitert ist dieser Versuch wohl doch?
Trotz einiger lokaler Erfolge geht die Biodiversität bis heute ziemlich ungebremst zurück. Immerhin gibt es heute mehr Nationalparks, mehr internationale Hilfe für den Schutz der Biodiversität und mehr nachhaltig bewirtschaftete Wälder.
Welche Gründe sehen Sie für das Scheitern?
Die Gründe sind vielfältig: Acht Jahre sind wenig Zeit, um ein so komplexes Problem zu lösen. Nach wie vor gibt es bedeutende Verluste an Lebensraum für viele Arten, der wachsende Konsum der Menschheit erhöht den Druck auf die Natur. Dazu kommen invasive Arten und die Auswirkungen des Klimawandels. Letztlich war der politische Wille wohl nicht ausreichend, um dass Ziel zu erreichen. Zudem verstehen wir noch lange nicht gut genug, mit welchen Maßnahmen im Umweltschutz, in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft man das Artensterben am effizientesten bremsen könnte.
Sie setzen wie einige Ihrer Kollegen auf die ökonomische Bewertung biologischer Vielfalt. Aber hat nicht gerade der ökonomische Ansatz beim Klimaschutz versagt?
Noch, so glaube ich, hat der ökonomische Ansatz beim Klimaschutz nicht versagt. Immerhin haben erst ökonomische Argumente dem Klimaschutz die nötige internationale Aufmerksamkeit gebracht. Der einflussreiche Report von Lord Nicholas Stern über die Kosten unterlassener Maßnahmen gegen den Klimawandel hat die Diskussionen über Klimaschutz vorangebracht. Ähnlich wird hoffentlich eine von Deutschland und der Europäischen Kommission initiierte Studie das Verständnis der Wichtigkeit von Biodiversität für unser Überleben voranbringen.
Was ist das für eine Studie?
Ein Team unter Leitung von Pavan Sukhdev (indischer Bankier, der das UN-Umweltprogramm berät – d. Red.) versucht, den wirtschaftlichen Wert von Ökosystemen und Biodiversität zu analysieren. Eine solche ökonomische Bewertung biologischer Vielfalt ist auch eine von drei Prioritäten für den Schutz der Biodiversität, die wir in unserem »Science«-Artikel vorschlagen. Des weiteren schlagen wir vor, dass der gesamtgesellschaftliche Wert von Biodiversität in allen sozialen, ökonomischen und politischen Entscheidungen berücksichtig werden muss. Der Erhalt dieses natürlichen Kapitals sollte explizit in den nationalen Budgets ausgewiesen werden, und sollte Aufgabe nicht nur von Umweltministerien sein, sondern aller Ressorts, einschließlich der Wirtschafts-, Finanz- und Verteidigungsministerien.
Müssten in Nagoya nicht unterschiedliche Verpflichtungen für Entwicklungsländer und Industrieländer herauskommen?
Wir benötigen globale, übergreifende Ziele, um den Schutz des Lebens auf der Erde voranzubringen. Das kann nicht allein national erreicht werden, da invasive Arten, Abholzung und Klimaveränderungen nicht allein nationaler Kontrolle unterliegen. Schließlich kann nicht ein Land allein die Blauwale in den Ozeanen oder grenzüberschreitende Ökosysteme wie Flüsse oder Gebirge schützen. Aber die Maßnahmen, um solche globalen Ziele zu erreichen, können von Land zu Land verschieden aussehen. Die Rolle einzelner Staaten hängt von deren ökonomischen und politischen Verhältnissen ab, aber auch davon, wie artenreich ein jedes Land ist.
Heute schon gibt es national und regional unterschiedliche Ziele. Zum Beispiel hatten sich die Länder Europas schon verpflichtet, den Verlust der Biodiversität nicht nur zu verlangsamen, sondern ihn bis 2010 ganz zu stoppen. Des weiteren beteiligen sich Länder in unterschiedlichem Maße an der Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität durch die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility).
Erwarten Sie, dass es in Nagoya zu verbindlichen Zielen beim Schutz der Biodiversität kommt?
Das hoffe ich. Zur Verhandlung stehen 20 ehrgeizige Ziele, die bestimmte Probleme beim Schutz von Biodiversität voranbringen sollten. Diese Probleme reichen von der Verlangsamung bzw. dem Stoppen der Umweltverschmutzung, über die Entwaldung und die Überfischung der Ozeane bis hin zur Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln, um den einzelnen Ländern bei der Durchsetzung der Konvention zu helfen. Allerdings kann das Übereinkommen über die biologische Vielfalt im Gegensatz zu anderen Konventionen wie etwa der Klimarahmenkonvention keine verbindlichen Verpflichtungen für einzelne Länder festlegen. Es kann nur Zusagen der Vertragspartner geben. Ohnehin bietet das Übereinkommen über die biologische Vielfalt bislang keine Sanktionsmechanismen für das Nichteinhalten solcher Zusagen. Einige Forscherkollegen kritisieren gerade die fehlende Verbindlichkeit als Ursache des Scheiterns bisheriger Bemühungen.
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