Ein Zehner für die Zukunft

Bildungspaket, Regelsatz, Zuverdienst – Kabinett beschloss Hartz-IV-Nachbesserungen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die heiß umstrittene Hartz-IV-Reform. Zwar besserte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) beim Bildungspaket für Kinder nach, doch in Sachen Regelsatz blieb die Ressortleiterin hart. Die Erhöhung soll nicht mehr als fünf Euro pro Monat betragen.

Die umstrittene Hartz-IV-Reform hat die erste Hürde genommen. Am Mittwochmorgen einigte sich das Bundeskabinett auf die Eckpunkte der neuen Regelungen. So soll der Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger ab dem 1. Januar um fünf Euro steigen. Die Betroffenen erhalten dann 364 anstatt 359 Euro. Viel zu wenig, meinen Sozialverbände und Opposition. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste der Regelsatz für Erwachsene eigentlich 416 Euro betragen. Das Kabinett beschloss zudem geringfügige Änderungen bei den Zuverdienstgrenzen für erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher. Wer mehr als 800 Euro im Monat verdient, darf zukünftig 20 Euro mehr als bisher behalten. Für die sogenannten 400-Euro-Jobber bleibt hingegen alles beim alten: Sie erhalten auch weiterhin nur 160 Euro ausgezahlt.

Zudem einigte sich Schwarz-Gelb auf das sogenannte Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar nicht nur die intransparente Ermittlung der Regelsatzhöhe gerügt, sondern auch die Berücksichtigung der »Bildungsausgaben und -bedarfe« für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten angemahnt. Da die Regelsätze für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder aber nicht steigen sollen, kommt nun das Bildungspaket. Es beinhaltet zusätzliche Sachleistungen, etwa für Nachhilfe oder Musikunterricht. Aufgrund der öffentlichen Kritik an ihren dementsprechenden Entwürfen sah sich Ministerin von der Leyen gezwungen, hier nachzubessern. So sollen zukünftig auch Kinder von Geringverdienern in das Bildungspaket einbezogen werden. Bisher war dies nur für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern vorgesehen. Dafür wird das Paket auf 700 Millionen Euro aufgestockt, 80 Millionen mehr als bisher. Aus diesem Topf soll es ab Januar pro Kind und Monat 10 Euro geben. Davon sollen die Kleinen ihre Ausgaben für Sportvereine oder Musikunterricht bestreiten. Bernd Niederland, Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, zeigte sich am Mittwoch skeptisch: »Mit durchschnittlich 10 Euro pro Monat kann kein Musikunterricht bezahlt, geschweige denn ein Instrument gemietet werden.«

Einen teilweisen Rückzieher machte von der Leyen auch bei der Umsetzung des Bildungspaketes. Die Verwaltung wird nun nicht nur auf die ohnehin überlasteten Jobcenter abgewälzt. Auch die Kommunen sollen auf Wunsch diese Aufgabe übernehmen können. Ein Problem bleibt auch die Verrechnung der Leistungen. So soll es neben der Ausgabe von Gutscheinen an die Kinder auch möglich sein, Direktüberweisungen an die Bildungsträger und Sportvereine zu tätigen. Besonders die CSU hatte sich gegen die von der Ministerin favorisierten Gutscheine gestemmt.

Nun wird es spannend. Die Neuregelungen müssen zum 1. Januar in Kraft treten, so verlangt es Karlsruhe. Bis dahin muss das Gesetzesvorhaben also Bundestag und Bundesrat passieren. In der Länderkammer hat Schwarz-Gelb aber keine Mehrheit mehr. Die SPD meldete bereits Nachbesserungsbedarf an.

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