Bekommt der Fahrgast sein Geld zurück?

Rechte der Bahnreisenden bei Warnstreiks

  • Lesedauer: 3 Min.
Die befristeten bundesweiten Warnstreiks im Regionalverkehr haben am Dienstag zu vielen Zugausfällen und Verspätungen geführt. Betroffen waren Bahnreisende in den Regionen, aber auch im Fernverkehr. Dem Vernehmen nach soll es bis Freitag keine weiteren Warnstreiks geben. Welche Rechte und finanziellen Ansprüche haben die Bahnreisenden in diesen Fällen?

Vorweg: Wo kann sich der Reisende über Verspätungen und Zugausfälle informieren?
Bis auf Weiteres, so der Bahnkonzern, können sich Bahnreisende unter der kostenlosen Rufnummer (08000) 99 66 33 über die aktuelle Lage und die Auswirkungen des Streiks informieren. Details zur Situation sind auch unter www.bahn.de/aktuell im Internet nachzulesen. Weitere Infos gibt es auch auf internetfähigen Handys unter mobile.bahn.de/ris.

Bekommt man bei streikbedingten Zugausfällen und Verspätungen, die zum Verlust des Anschlusszuges führen, so dass derjenige seine Reise nicht antreten oder fortsetzen kann, eine Entschädigung?
Die Bahn hat Kulanz angekündigt und mitgeteilt: Der Bahnreisen hat die Möglichkeit, seine Fahrkarte im Bahn-Reisezentrum kostenlos umzutauschen oder erstatten zu lassen. Zu beachten ist allerdings: Wer einen Fahrschein eines Verkehrsverbundes hat, muss dessen Tarifbedingungen zu den Erstattungsregeln prüfen. Wer kurzfristig auf die Bahnfahrt verzichtet, kann sein Ticket generell bis einen Tag vor Fahrtantritt kostenlos umtauschen. Bei Spartickets ist dies teils nicht möglich, teils werden 15 Euro fällig.

Was ist mit Bahntickets, die für einen festen Zug gelten?
Wenn wegen des Streiks der ursprüngliche Zug oder der Anschlusszug ausfallen, kann ein anderer Zug genutzt werden. In diesem Fall gelten bei Angeboten wie Sparpreis oder Gruppenfahrten die Zugbindungen nicht mehr. Das gilt auch, wenn es sich um einen Fernverkehrszug wie ICE handelt. Fallen alle zumutbaren Züge aus, werden auch Spar- und Spezialtickets ohne Abzüge erstattet. Wer im Nahverkehr mit einem Konkurrenten der Deutschen Bahn gefahren wäre, kann mit seinem Ticket auf DB-Fernzüge umsteigen.

Gibt es Entschädigungsansprüche bei Zugverspätungen?
Nein, hier berufen sich die Bahngesellschaften auf höhere Gewalt. Die sonst üblichen finanziellen Entschädigungen, die gestaffelt bei Verspätungen ab einer oder zwei Stunden gezahlt werden, gibt es bei Streiks nicht.

Zahlt die Bahn die Kosten für ein Taxi oder Hotel, wenn der Fahrgast durch den Streik zum Beispiel am Bahnhof für längere Zeit festsitzt?
Auch hier beruft sich die Bahn auf höhere Gewalt und verpflichtet sich nicht zur Zahlung dieser Leistungen. Die Bahn entscheidet nach früheren Angaben aber jeweils konkret vor Ort, ob sie ein Hotel oder ein Taxi bezahlt. Reisende, die aufgrund des Streiks beispielsweise ihr Flugzeug verpassen, müssen beachten: Sie sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, pünktlich zum Flughafen zu kommen.

Droht demjenigen, der durch den Bahnstreik verspätet zur Arbeit kommt, Ärger mit dem Arbeitgeber?
In der Regel bringen Arbeitgeber Verständnis auf, wenn man deswegen zu spät zur Arbeit kommt. Dennoch trägt der Arbeitnehmer das Risiko, weil er für pünktliches Erscheinen selbst verantwortlich ist. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Arbeitszeit nachgeholt wird. Er kann für die versäumte Arbeitszeit auch den Lohn kürzen. Ein Abmahnungs- oder Kündigungsgrund ist das Zuspätkommen unter diesen Umständen aber nicht.

JÜRGEN HOLZ

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