Risiken für Verleiher

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Frankfurt am Main (dpa). Der Rechtsstreit um die christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften birgt nach Auffassung der IG Metall Millionenrisiken für Leiharbeitsfirmen und ihre Kunden. Sollte das Bundesarbeitsgericht im Dezember der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) die Tariffähigkeit absprechen, wären auch die von ihr geschlossenen Verträge hinfällig, sagte IGM-Justiziar Thomas Klebe am Donnerstag in Frankfurt. Die nach dem CGZP-Tarifvertrag bezahlten Leiharbeiter hätten dann Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Stammarbeiter im entleihenden Unternehmen, müssten dies aber für die zurückliegende Zeit voraussichtlich individuell einklagen, sagte Klebe. Anders sehe dies für die Sozialkassen aus, die seiner Meinung nach verpflichtet wären, rückwirkend für mehrere Jahre Sozialbeiträge nachzufordern. Das Bundesarbeitsgericht will am 14. Dezember über die Tariffähigkeit der Zeitarbeitsgewerkschaften entscheiden.

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