Was sich mit Digitalisierung der Steuererhebung ändert
Neue Lohnsteuerkarte ab 2011
Wie wird nun die Lohnsteuer 2011 erhoben?
2011 ist als Übergangsjahr gedacht, in dem die Systemumstellung vorbereitet wird. Die gelbe Lohnsteuerkarte 2010 bleibt daher im kommenden Jahr weiterhin gültig. Bei fortbestehenden Arbeitsverhältnissen gelten die eingetragenen Steuermerkmale wie Freibeträge oder Familienstand einfach weiter.
Wer seine Freibeträge oder andere Angaben wie Steuerklasse ändern lassen will, kann dies wie immer in den nächsten Wochen tun. Jedoch muss dies nun ausschließlich beim Finanzamt – und nicht mehr wie früher beim Einwohnermelde- oder Gemeindeamt – gemeldet werden. Das Finanzamt übernimmt ab sofort zentral die Verwaltung aller Steuerdaten.
Für das Steuerjahr 2011 erhalten Arbeitnehmer dann wie gehabt eine Lohnsteuerbescheinigung ihrer Firma, die sie ihrer Steuererklärung beifügen. An der Steuererklärung selbst ändert sich durch die vorgenommene Umstellung nichts.
Was passiert bei einem Firmenwechsel oder beim Berufseinstieg im Jahr 2011?
Bei einem Firmenwechsel legt der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber einfach die alte Lohnsteuerkarte 2010 vor. Wird im Jahr 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufgenommen, stellen die Finanzämter für das Jahr auf Anfrage eine Ersatzbescheinigung aus. Für Auszubildende, die 2011 eine Lehrstelle antreten, gilt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im nächsten Jahr eine Sonderregel, die den Ablauf vereinfachen soll: Sie brauchen keine Bescheinigung, der Arbeitgeber stuft sie automatisch in Steuerklasse I ein.
Wie wird die Lohnsteuer ab 2012 mit dem neuen System erhoben?
Wenn die Vorarbeiten für das Elstam-II-System 2012 abgeschlossen sind, wird die traditionelle Lohnsteuerkarte endgültig überflüssig sein. Elstam II ist eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, in der alle deutschen Arbeitnehmer mit allen für die Lohnsteuererhebung wichtigen Daten zentral gespeichert sind. Arbeitgeber können sich die nötigen Informationen zur Berechnung der Lohnsteuer ab 2012 direkt dort abrufen.
Wie funktioniert das künftige elektronische Lohnsteuerverfahren?
Das Steuerprofil jedes Bürgers mit sämtlichen dazugehörigen Informationen wie Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und Kinderfreibeträgen wird in der Datenbank erfasst. Für die Pflege der Daten und alle Änderungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Ihnen müssen die Bürger alle Änderungen melden. Arbeitgeber können die individuellen Informationen, die sie zur Berechnung der Lohnsteuer eines Angestellten brauchen, dann digital aus Elstam abrufen.
Der Schlüssel zu alledem ist übrigens die bereits seit 2008 an alle Bürger vergebene, lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer. Tritt ein Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle an, gibt er der neuen Firma seine Steuer-Identifikationsnummer und zusätzlich sein Geburtsdatum an. Damit kann die Firma ihn im Elstam-System finden.
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