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Heftige Debatten um AKW-Gesetz

Kritik von SPD und Bundesländern

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (Agenturen/ND). Kanzlerin Angela Merkel hat die Kritik von Bundestagspräsident Norbert Lammert (beide CDU) an den Beratungen zur Verlängerung der AKW-Laufzeiten zurückgewiesen. »Die Regierung hat den Bundestag nicht unter Druck gesetzt«, sagte Merkel der »Passauer Neuen Presse« (Mittwoch). Die Termine für die Beratungen seien von den Parlamentariern festgelegt worden.

Die Grünen wandten sich gegen die Darstellung Merkels und äußerten erneut Zweifel am ordnungsgemäßen Zustandekommen der Atomgesetze. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck erklärte am Mittwoch: »Die Koalitionsfraktionen haben die Minderheitenrechte der Opposition verletzt. Parallel dazu hat die Bundesregierung das Fragerecht der Opposition beschränkt.« Dadurch seien wesentliche rechtliche Aspekte im Parlament nicht erörtert worden.

Lammert hatte Anfang der Woche scharfe Kritik an Form und Inhalt der AKW-Gesetze geäußert. Er sagte der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«, der Bundestag habe sich – letztlich auf Druck der Bundesregierung – zu wenig Zeit für die Beratung genommen.

Angesichts der Umgehung des Bundesrats und der umstrittenen Parlamentsberatung hoffen SPD und Grüne auf eine Ablehnung des Atomgesetzes durch Bundespräsident Christian Wulff. »Wenn Herr Wulff als Ministerpräsident der Meinung war, dass man die Bundesländer einbeziehen muss in die Atompolitik, kann er diese Meinung ja nicht einfach entsorgen im Bundespräsidialamt«, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth.

Nach der Bundestagsentscheidung muss Wulff das Gesetz, das im Schnitt zwölf Jahre längere Atomlaufzeiten vorsieht, bis Ende des Jahres prüfen. Da die Länderkammer wegen einer fehlenden schwarz-gelben Mehrheit umgangen werden soll, droht die Opposition mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte Wulff das Gesetz unterzeichnen.

Unterdessen wurde bekannt, dass Rheinland-Pfalz und drei andere SPD-geführte Länder am Freitag im Bundesrat gegen die Verlängerung der Laufzeiten protestieren wollen. In einer gemeinsamen Entschließung kritisieren Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg die Position der Bundesregierung, dass längere Laufzeiten nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürften. Sie fordern die Länderkammer auf, die Beschränkung ihrer Mitwirkungsrechte zu kritisieren. Zudem bekräftigen sie, dass sie die Verlängerung ablehnen.

Zur Begründung heißt es unter anderem, die Bundesregierung ermögliche den vier großen Energieversorgern die Erzeugung von mehr Strom aus bereits abgeschriebenen AKW. Das verzerre den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu Lasten der kommunalen und mittelständischen Energiewirtschaft. Zudem befürchten sie, dass so der Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werde.

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