Lohneintreiber vom Amt
Stralsunds Jobcenter-Chef geht gegen Dumping-Bezahlungen vor – und gewann in zweiter Instanz
Stralsund. Peter Hüfken, Geschäftsführer des Jobcenters Stralsund, zog vors Arbeitsgericht, um Geld für den Steuerzahler zurückzuholen – mit Erfolg. Erstmals hat Hüfken jetzt in zweiter Instanz gewonnen: Am Dienstag bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock weitgehend eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Stralsund. Dieses hatte im Januar einen ehemaligen Pizzeria-Betreiber dazu verurteilt, der Hartz-IV-Behörde 6617,42 Euro zu überweisen. Geld, das das Stralsunder Jobcenter Beschäftigten des Restaurants zahlen musste, weil deren Löhne mitunter zwei Euro die Stunde unterschritten und zum Leben nicht reichten. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision zum Bundesarbeitsgericht ließen die Richter nicht zu (AZ: 5 Sa 91/10).
Gut zwei Jahre ist es her, dass der gebürtige Rheinländer Peter Hüfken, der kurz nach der Wende in den Osten zog, erstmals gegen einen Arbeitgeber Klage erhob. 79 Mal forderte das Stralsunder Jobcenter seitdem Geld von Unternehmern, die sittenwidrige Löhne gezahlt haben. Dabei kann die Behörde sich seit April 2009 auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts berufen. Demnach ist ein Lohn sittenwidrig, wenn er weniger als zwei Drittel der tariflichen oder ortsüblichen Vergütung beträgt.
26 Cent pro Stunde
Gut 86 000 Euro Steuergelder hat die Behörde bislang zurückgeholt, wenn nötig mit Hilfe des Gerichts. 14 Klagen gegen 13 Arbeitgeber sind anhängig. Nicht nur Beschäftigte in der Gastronomie leiden unter Hungerlöhnen, sagt Hüfken, sondern auch »Mitarbeiter in der Hauswirtschaft, Kraftfahrer im Behinderten- und Krankentransport, Altenpflegehelfer, Schwesternhelfer, aber auch Bürokräfte in Vereinen oder gemeinnützigen Einrichtungen«. Als bundesweit einziger Geschäftsführer eines Jobcenters bekämpft er systematisch Lohnwucher, weil »ich es ungerecht und unanständig finde, was da passiert«, sagt Hüfken, der seit fünfeinhalb Jahren die Hartz-IV-Behörde in Stralsund leitet.
Angefangen habe alles 2007 mit der Frage, was die Behörde für Hartz-IV-Aufstocker tun könne – jene Menschen also, deren Lohn zum Leben nicht ausreicht und die deshalb auf ergänzende Hilfe angewiesen sind. »Bei näherer Betrachtung stießen wir dann auf eine ganze Reihe Fälle, in denen kontinuierlich niedrige Stundenlöhne gezahlt wurden«, berichtet Hüfken. Trauriger Tiefpunkt bisher: ein Zimmermädchen, das für 26 Cent pro Stunde arbeiten ging.
Weitere Klagen möglich
Der Arge-Chef will weiter die Gerichte bemühen, wenn Arbeitgeber, die sich auf Kosten des Staates bereichern, nicht freiwillig zahlen. »Wir haben viele ähnliche Fälle. 50 bis 100 Klagen können wir bestimmt noch anleiern.« Mit dem Urteil des LAG sei nun immerhin für alle Beschäftigten im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommerns geklärt, »dass der Tarifvertrag offensichtlich Anwendung findet«.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten schätzt, dass bundesweit mehr als 100 000 Menschen einen so geringen Lohn bekommen, dass sie ergänzend Hartz IV beziehen müssen. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg kennt dennoch nur zwei weitere Jobcenter – bundesweit gibt es 345 – die gegen Dumpinglöhne vor Gericht gezogen sind. Es gebe aber »keine Meldepflicht«, sagt eine Sprecherin.
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