Gefahr für Abu-Jamal
Gericht entscheidet über Todesstrafe
Es gibt verschiedene Optionen für Mumia Abu-Jamal: Entscheidet sich das Gericht für die lebenslange Haft, kann die Staatsanwaltschaft entweder das Urteil akzeptieren oder erneut die Todesstrafe beantragen. Darüber wird dann in einem Jury-Prozess mit Geschworenen und Zeugenbefragung entschieden. Verhängt das Gericht die Todesstrafe, kann die Verteidigung beim Obersten Gerichtshof dagegen Berufung einlegen.
Mumia Abu-Jamal wurde am 9. Dezember 1981 in Philadelphia verhaftet, weil er den Polizisten Daniel Faulkner erschossen haben soll. Glaubwürdige Beweise lagen dem Gericht zwar nicht vor, trotzdem wurde er im Juli 1982 aufgrund manipulierter Akten, erpresster Zeugenaussagen und einer von Richter und Staatsanwalt beeinflussten Jury zum Tode verurteilt. Viele Jahre kämpft er, unterstützt von Amnesty International und einer weltweiten Solidaritätsbewegung, für die Wiederaufnahme seines Verfahrens, um seine Unschuld beweisen zu können.
Im April 2009 wurde Mumia Abu-Jamal schließlich vom Supreme Court schuldig gesprochen. Dieses Urteil ist unanfechtbar und er damit ein verurteilter Polizistenmörder. Die Festsetzung des Strafmaßes wurde an das Bundesberufungsgericht in Philadelphia, verwiesen. »Mein Mandant schwebt in größerer Gefahr, hingerichtet zu werden, als jemals zuvor seit seiner Verhaftung im Dezember 1981«, betont Verteidiger Robert R. Bryan. »Diese Gefahr wird mit der Anhörung in keiner Weise gemindert.«
Schon 1995 und 1999 hatte Gouverneur Thomas Ridge den Vollstreckungsbefehl unterzeichnet. Die Anwälte konnten beide Male eine Aussetzung durchsetzen, und die internationale Öffentlichkeit trug entscheidend dazu bei, die Hinrichtung zu verhindern. Weil Mumia Abu-Jamal nie nur für sich selbst gekämpft hat, gilt er als Symbol im Widerstand gegen die Todesstrafe weltweit. In vielen USA-Städten, aber auch in Deutschland wird es zeitgleich mit der Anhörung Solidaritätsaktionen geben. Für den 11. Dezember ist eine bundesweite Demonstration in Berlin geplant.
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