Doch nicht alle Dokumente offengelegt?

Berliner Wassertisch fordert weiterhin Veröffentlichung der Wasserverträge per Gesetz

  • Katja Herzberg
  • Lesedauer: 3 Min.

»Wir warten auf einen Anruf aus dem Abgeordnetenhaus«, sagte Thomas Rudek vom Berliner Wassertisch am Donnerstag bei der Bilanzierung des Volksbegehrens zur Offenlegung der Wasserverträge. Die Initiative, die mit 280 000 gesammelten Unterschriften auf das erfolgreichste Volksbegehren Berlins zurückblicken kann, sei für Gespräche mit dem Senat und Abgeordneten bereit. Dabei könnte es darum gehen, auf den Volksentscheid, den der Wassertisch und seine Unterstützer erzwungen haben, zu verzichten. Noch knapp zwei Wochen haben die Berliner Regierung und das Parlament Zeit, den Termin für die Volksbefragung anzusetzen oder den Gesetzentwurf, über den abgestimmt werden soll, zu übernehmen beziehungsweise eine einvernehmliche Lösung mit der Initiative zu finden.

Ein Verzicht sei für Rudek aber nur denkbar, wenn die Sanktionsmöglichkeit aus dem Gesetzesentwurf der Bürgerinitiative übernommen würde. Der Paragraf, der vorsieht, dass die Wasserverträge nichtig werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres vollständig veröffentlicht würden, dürfe nicht »verwässert« werden, so Rudek.

Doch eben jenen Passus halten der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der Landesvorsitzende der Berliner SPD, Michael Müller, für nicht rechtssicher. Paradoxerweise käme diese Vorschrift aber überhaupt nicht zur Anwendung, wenn mit der Bereitstellung der Verträge zwischen dem Land Berlin und den privaten Investoren Veolia sowie RWE im Internet alle Dokumente offengelegt wären.

Dass die mehr als 700 Seiten – die »taz« veröffentlichte Anfang November rund 200 Seiten – die vollständigen Unterlagen seien, bezweifelt unterdessen der Wirtschaftsrechtler und Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler. »Es gibt keine Anhaltspunkte, dass das alles ist. Es könnte weitere Ergänzungsvereinbarungen, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen geben«, meint Keßler. Wowereit behauptete hingegen, dass die Verträge vollständig veröffentlicht worden seien. Auch Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) sagte am Mittwoch gegenüber dem rbb, es gebe keine Nebenabreden.

Neben der Vorbereitung des Volksentscheids prüfen der Wassertisch und die Verbraucherzentrale nun, ob die veröffentlichten Verträge anfechtbar sind. Eine Möglichkeit sieht Keßler in der Anrufung der Europäischen Kommission. Sie könnte prüfen, ob die in den Verträgen garantierten Gewinne für Veolia und RWE eine verbotene Beihilfe darstellen. Weiterhin verfolgt die Verbraucherzentrale das Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts, das nach Experteneinschätzungen die Wasserpreise für unangemessen hoch erklären wird. Mit einer Entscheidung ist zu Jahresbeginn zu rechnen. Dass die Wasserpreise dann sinken oder nicht weiter steigen werden, hält der Wassertisch jedoch für unrealistisch. Denn es sei davon auszugehen, dass Veolia und RWE gegen eine solche verbraucherfreundliche Entscheidung juristisch vorgehen werden.

Allein politischer Druck und Verhandlungen zwischen dem Senat und den Unternehmen könnten mittelfristig niedrigere Preise durchsetzen. Die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe könne ebenso zu Preissenkungen führen. Aber nur, so Rudek, wenn die Investoren am Rückkauf nicht weiter verdienen würden.

Der Wassertisch regt ein »Rekommunalisierungsbeteiligungsgesetz« an, bei dem Abgeordnete mit Verbraucherorganisationen, Kirchen, Umweltverbänden und Wirtschaftsvertretern eine »angemessene Rückkaufsumme« verhandeln. Über diese könnte die Bevölkerung in einem Referendum abstimmen. Ein weiterer Vorschlag sieht einen »Rekommunalisierungsfonds« vor, aus dem Veolia und RWE ausgezahlt würden. Er sollte die Wasserbetriebe daran binden, nur nach real anfallenden Kosten kalkulieren zu dürfen.

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