Kasse zahlt für Dicke
Feuerwehreinsatz
Ist ein Patient so dick, dass er seine Wohnung vor der Fahrt ins Krankenhaus nur mit Hilfe der Feuerwehr verlassen kann, müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten übernehmen, entschied das Landessozialgericht in Halle am 3. November 2010 (Az. L 10 KR 59/08), weil es sich dabei um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung handelt. Die Kasse wollten die Kosten nicht übernehmen.
Das Gericht urteilte damit zugunsten eines Versicherten, der mehrmals mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Wegen seines starken Übergewichts konnte er seine Wohnung aber nicht allein verlassen, sondern nur mit Hilfe von Feuerwehrmännern.
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