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Paritätischer: Unsozial und verfassungswidrig

Harsche Kritik an Änderungen bei Hartz IV

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt am Main (epd/ND). Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu den Änderungen bei Hartz IV als verfassungswidrig und unsozial. Der Gesetzentwurf lasse wesentliche Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts außer Acht, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes für eine Anhörung im Sozialausschuss des Bundestages an diesem Montag. Danach ist die Neuberechnung der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder nicht realitätsgerecht. Nach Berechnungen des Verbandes müsse der Regelsatz für Erwachsene 416 statt wie geplant 364 Euro betragen. Das setze aber voraus, dass die Möglichkeit einmaliger Leistungen für größere Anschaffungen wieder eingeführt wird.

Schwarz-Gelb will den Erwachsenen-Regelsatz bei Hartz IV um fünf Euro auf monatlich 364 Euro anheben. Die Kindersätze sollen unverändert bleiben. Das Bundesverfassungsgerichts hatte im Februar die Berechnung der Regelsätze beanstandet und eine Neuberechnung verlangt.

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