Bayer Schering soll die Akten öffnen
Dem Pharmakonzern droht Schadensersatzklage wegen eines Medikamentenskandals
André Sommer kam mit einer Missbildung der Blase zur Welt. Insgesamt 15 Eingriffe zur Erneuerung oder Stabilisierung des künstlichen Harnausgangs waren bis vor fünf Jahren nötig. Seine Mutter hatte im Herbst 1975 auf Empfehlung ihres Arztes das Präparat Duogynon des Berliner Pharmaunternehmens Schering genommen, wie tausende andere Frauen in der Bundesrepublik.
Duogynon enthält eine Kombination der weiblichen Sexualhormone Progesteron und Östradiol in mehrfacher Dosierung der Antibaby-Pille. Eingesetzt wurde das Medikament gegen das Ausbleiben der Menstruationsblutung und als Schwangerschaftstest. Schon 1967 zeigte eine Studie in Großbritannien einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Primodos (britischer Name) mit der Geburt behinderter Kinder auf. Diese litten an offenem Rücken, Herzfehlern, Wasserkopf und Blasenfehlbildungen. Auch in Deutschland gab es Berichte von Kindern mit Gaumenspalte, Lähmungen, fehlenden Gliedmaßen oder Nierenschäden. Von über 1000 Betroffenen war die Rede.
Schering erließ zunächst einen Werbestopp für Großbritannien, erklärte dann aber in einer Ärzte-Broschüre, eine Schwangerschaft werde nicht beeinträchtigt. Obwohl andere Studien scheinbar keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Einnahme des Präparates und Missbildungen finden konnten, war Schering später eher defensiv. So wurde schon Anfang der 70er Jahre Primodos als Schwangerschaftstest nicht mehr empfohlen. Von bundesdeutschen Ärzten wurde es jedoch dafür weiter verschrieben. 1975 erhielt das Mittel in Großbritannien einen Warnhinweis zur Einnahme in der Schwangerschaft und verschwand 1978 schließlich vom Markt. Im gleichen Jahr warnte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft vor Schwangerschaftstests mit Hormonen. Schering nannte Duogynon in Cumorit um und warnte nun per Aufdruck vor Einnahme in der Schwangerschaft. 1981 wurde es vom Markt genommen.
Der im Allgäu lebende André Sommer konnte inzwischen mit über 180 Geschädigten oder deren Familien Kontakt aufnehmen. Nach neuer Gesetzeslage reicht der Nachweis aus, dass ein Medikament einen bestimmten Schaden verursachen kann. Seit 2002 können Geschädigte auf Einsicht in die Forschungsakten beim Hersteller klagen. Reagiert wurde damit auf jahrelange Klagen der Contergan-Opfer auf Entschädigung. Hersteller Grünenthal gewährte schließlich freiwillig Schadenersatz. Jedoch traten 2008 einige Opfer in Hungerstreik, um eine angemessene Erhöhung der ihnen zugesprochenen Renten zu erkämpfen.
André Sommer wird vom Berliner Anwalt Jörg Heynemann vertreten, dem es um die Freigabe von Material für eine Schadenersatzklage geht. Bayer argumentiert, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sei 1982 eingestellt worden. »Das Thema wurde in den 60er und 70er Jahren juristisch und wissenschaftlich ausgiebig und abschließend erörtert. Seitdem gibt es keine neuen Erkenntnisse«, sagte ein Bayer-Sprecher.
Die vielleicht entscheidenden Dokumente wurden Sommer vor zwei Wochen zugespielt. Es handelt sich um Kopien alter Briefe von 1967 bis 1969, in denen sich britische Schering-Wissenschaftler mit ihren deutschen Kollegen über schwere Missbildungen bei Kindern und eventuelle Risiken von Medikamenten austauschten.
Duogynon
Das Pharmaunternehmen Schering brachte im Jahr 1950 Duogynon auf den Markt. Als Dragee oder Injektion wurde es als Schwangerschaftstest und zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Binnen einer Woche nach Einnahme des Präparates, einer Kombination der weiblichen Sexualhormone Progesteron und Östradiol, wurde eine Blutung ausgelöst. Blieb diese aus, galt die Schwangerschaft als wahrscheinlich.
Ein erster Prozess im Zusammenhang mit Missbildungen von Kindern wurde 1980 eingestellt. Urteilsbegründung: Die Schädigung eines Fötus stelle keinen Straftatbestand dar, da »ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn« nicht vorliege. Nach Angaben der Coordination gegen Bayer-Gefahren, auf deren Einladung im April britische Betroffene auf der Hauptversammlung sprachen, machte Schering betroffenen Eltern in den 70er Jahren ein Vergleichsangebot – wenn sie ihre öffentliche Kritik unterlassen. ND
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