Gültig ab 29. November
Winterreifen-Pflicht
Im Juli 2010 hatte das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für eine wintergerechte Ausrüstung von Fahrzeugen für verfassungswidrig erklärt. Nunmehr legte das Bundesverkehrsministerium am 26. November 2010 dem Bundesrat eine neue Verordnung für eine Winterreifen-Pflicht für Kraftfahrzeuge vor, der die Länderkammer zustimmte.
Danach darf ab 29. November 2010 »bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte« ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- und Allwetterreifen unterwegs sein. Diese Regelung gilt auch für Motorräder und Roller, nicht aber für geparkte Kraftfahrzeuge am Straßenrand. Als Winterreifen zugelassen sind alle Reifen mit M+S-Symbol (Matsch+Schnee).
Verdoppelt hat sich das Bußgeld: Wer mit den falschen Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro. Es erhöht sich auf 80 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Die jetzt beschlossene Regelung ist eine recht lasche Festschreibung in der StVO. Experten vermissen eine klar erkennbare qualitative Kennzeichnung eines Winterreifens. Denn das M+S-Symbol ist rechtlich weder geschützt noch verhindert der Gesetzgeber, dass Hersteller – beispielsweise aus Asien – ungeeignete Reifen mit diesem Symbol auf der Reifenflanke versehen und in den Handel bringen. Die nicht Prüfkriterien unterliegende M+S-Bezeichnung sagt nichts über die Winterqualitäten eines Pneus aus. Ebenfalls fehlt eine Festschreibung des zulässigen Mindestprofils von nicht weniger als vier Millimetern.
Kritisiert wird zudem, dass Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Winterreifen-Pflicht schon erfüllen, wenn lediglich auf den Antriebsachsen Allwetterreifen montiert sind. Wegen erheblicher Schubwirkung der schweren Fahrzeuge beim Bremsen ist eine besser greifende Bereifung auch an den Vorderachsen notwendig.
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