Auch die Verluste sind in der Bilanz des Verbrauchs zu berücksichtigen

Leserfrage zum Energieverbrauch

  • Lesedauer: 3 Min.

Unser Haus wird von einem Blockheizwerk mit Wärme versorgt. Im Haus wurden 32 205 kWh Wärme und 57,92 cbm Warmwasser verbraucht. Das Blockheizwerk verbrauchte dafür 6591 cbm Erdgas, das sind rund 70 000 kWh. Der Vermieter erklärte uns, dass die durch die Zähler an den Heizkörpern ermittelte Wärmemenge nicht dem tatsächlichen Verbrauch im Haus entspricht, obwohl die Zähler diese Maßeinheit angeben. Da kann doch etwas nicht stimmen?
Dieter L., Rheinsberg

Vorab: Jedes Messgerät hat – selbst wenn es korrekt eingesetzt wird – einen mehr oder weniger großen Messfehler. Bei Wärmemengenzählern liegen diese Abweichungen bei maximal fünf Prozent. Alle fünf Jahre müssen die Zähler neu geeicht werden. Wenn dem Blockheizkraftwerk die in der Leserzuschrift genannte Energie zugeführt wurde, muss sie letztendlich auch am »Ausgang« wieder herauskommen.

Aus dem angelieferten Erdgas wird im Blockheizkraftwerk Heizungswärme für die Wohnungen und für Warmwasser sowie auch Strom für die Einspeisung und für den Verkauf erzeugt. Im Produktionsprozess bei und beim Transport der Wärmeenergie entstehen unvermeidliche Verluste. Diese sind abhängig vom Wirkungsgrad des Blockheizkraftwerkes und vom Wärmetransport bis zur Heizungsanlage sowie für die Warmwassererzeugung und -verteilung im Gebäude.

Die für die Stromerzeugung verbrauchte Energie liegt als Messwert in Kilowattstunden (kWh), aber auch als Geldbetrag (Einspeisevergütung) vor. Das kann beim Vermieter in den entsprechenden Dokumenten nachgeprüft und notiert werden, denn ohne diese Prüfung ist eine sachgerechte Ermittlung der zu zahlenden Heizkosten (ohne Berücksichtigung der Stromerzeugung, die ja nicht der Wärmeversorgung dient) nicht möglich.

1. In der »VDI 2077 Rohrwärme« (was damit gemeint ist, erläuterten wir an dieser Stelle im ND-Ratgeber vom 24. November 2010) werden pauschal 20 Prozent Verlust durch den Wirkungsgrad einer Heizungsanlage angesetzt. Das wären hier grob gerechnet 14 000 kWh.

2. In den Steig- und Verteilungsrohren des Gebäudes bis zu den Wärmemengenzählern in den Wohnungen ist ebenfalls mit Verlusten zu rechnen. Nehmen wir dafür mal fünf Prozent an, was etwa 3500 kWh entspricht.

3. Für die Warmwassererzeugung kann man die Berechnung nach der Heizkostenverordnung (siehe dazu § 9) vornehmen und man würde dort auf rund 5800 kWh kommen. Die Verluste und die im Haus verbrauchte Wärmemenge sollten zusammengenommen in etwa die dem Blockheizkraftwerk entnommene Energie von 70 000 kWh ergeben. Im hier vorliegenden konkreten Fall ist die Differenz von 55 000 kWh zu 70 000 kWh doch recht groß. Der Vermieter sollte schriftlich aufgefordert werden, diese Differenz zu erklären. Nur durch Nachfrage und Einsicht in die für den jeweiligen Sachverhalt maßgeblichen Dokumente kann man wirksam Prüfungen vornehmen. Da Fragen meistens erst nach der Einsicht auftauchen, sollte man sich um Kopien der Unterlagen bemühen. Die Differenz in der Energiebilanz ist dann auf alle Energieformen anteilig (in gleichem Prozentsatz) zu verteilen.

Mieter sollten sich nicht mit der lapidaren Auskunft, »es handelt sich um eine zulässige Differenz«, abspeisen lassen. Sie sollten vom Vermieter verlangen, dass er die Berechnung nachvollziehbar darlegt, das heißt, dass er eine schriftliche Erläuterung der Berechnung und des Rechenweges vorlegt.
Hartmut Höhne

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