Scheidung bleibt Scheidung
Familienrecht
Im vorliegenden Fall wurde die Ehe im Juli 2008 geschieden. Die Frau legte Berufung gegen die Regelung zu Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Hausratsverteilung ein. Im Dezember 2008 starb der Mann.
Nunmehr gab die Frau im April 2009 an, sie wolle nicht nur die finanziellen Folgen, sondern die Scheidung insgesamt anfechten. Sie stellte deshalb den Antrag, »die Ehesache für erledigt zu erklären«.
Der Bundesgerichtshof stellte in seinem jüngsten Beschluss ebenso wie bereits die Vorinstanz fest, die Scheidung sei im November 2008 und damit vor dem Tod des Mannes rechtskräftig geworden.
Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Az. XII ZB 136/09
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