Göttingen zur Toleranz gezwungen
Flüchtling darf nach OVG-Entscheid bleiben
Die Stadt Göttingen muss einem psychisch kranken Bürgerkriegsflüchtling nach jahrelangem juristischem Tauziehen jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies in einer am Montag bekannt gemachten Entscheidung den Antrag der Stadt auf Zulassung einer Berufung gegen ein vorausgegangenes Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichtes ab. Das Verwaltungsgericht hatte die Kommune bereits vor einem Jahr verpflichtet, einem 55-jährigen Kroaten eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Granatangriff aufs Haus
Der Kroate war wegen des Bürgerkriegs im zerfallenden Jugoslawien im Oktober 1992 aus dem heutigen Bosnien-Herzegowina nach Deutschland eingereist. In Göttingen hatte er einen Aufenthaltstitel beantragt.
Nach eigenen Angaben hatte der Mann Granatangriffe auf sein Haus und sein Grundstück miterlebt. Eine Granate traf eine Schafherde, Tiere wurden zerfetzt, ihre Körperteile flogen durch die Luft. Bis heute leidet der 55-Jährige an den Folgen der Angriffe. Seit vielen Jahren sei er deshalb »in engmaschiger psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung«, sagt sein Anwalt Bernd Waldmann-Stocker. Die Stadt lehnte den Antrag des Mannes auf ein Aufenthaltsrecht jedoch ab.
Im Februar 2000 hatte die Verwaltung versucht, den Flüchtling nach Bosnien abzuschieben. Die Ausweisung wurde abgebrochen, nachdem das Gesundheitsamt dem Kroaten Reiseunfähigkeit attestierte. Einen weiteren Abschiebeversuch ein Jahr später stoppte das örtliche Verwaltungsgericht wegen akuter Selbstmordgefährdung ders Mannes.
Verbissene Verwaltung
Zeitgleich verwarf die Kommune einen Widerspruch des Flüchtlings gegen den abgelehnten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Über die dagegen eingereichte Klage entschied das Verwaltungsgericht im Dezember 2009. In einem ausführlichen Urteil verpflichtete es die Stadt, dem Kroaten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen.
Doch die Stadtverwaltung ließ sich davon nicht beeindrucken und stellte »verbissen«, so Anwalt Waldmann-Stocker, den Antrag, die Berufung zuzulassen. Das Begehren wurde nun vom OVG abschlägig beschieden, das erstinstanzliche Urteil ist damit rechtskräftig geworden. Mit der nicht mehr anfechtbaren Entscheidung habe das OVG die Stadt Göttingen nun endgültig »in die Schranken verwiesen«, sagt Waldmann-Stocker. Die Kommune will dem Richterspruch nun nachkommen. Eine Akte, die mittlerweile rund 530 Seiten umfasst, könnte dann endlich geschlossen werden.
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