Schadensersatz stark reduziert

Internet-Tauschbörse

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Ein Jugendlicher, der zwei Lieder in einer Internet-Tauschbörse eingestellt hat, muss den Musikverlagen nicht 600 Euro, sondern nur 30 Euro Schadensersatz zahlen, entschied das Landgericht Hamburg (Az. 308 O 710/09).

Experten sehen in dem Urteil einen deutlichen Dämpfer für die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte. Die Rechteinhaber hätten in der Vergangenheit sogar versucht, vor deutschen Gerichten Schadensersatzforderungen von bis zu 2000 Euro pro Datei zu erstreiten.

Im verhandelten Fall ging es darum, dass ein 16-Jähriger im Jahr 2006 zwei Lieder – »Engel« von Ramstein und »Dreh' dich nicht um« von Westernhagen – in eine Internet-Tauschbörse eingestellt hatte. Sein Vater, dem der Internetanschluss gehörte, wusste davon nichts. Nachdem die Musikverlage dem Jugendlichen auf die Schliche gekommen waren, verlangten sie pro Lied 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht stellte nun fest, dass der Jugendliche damals das Urheberrecht verletzt habe, gleichzeitig reduzierte es aber die geforderte Schadensersatzsumme.

Eine Schadensersatzklage gegen den Vater als Inhaber des Internetanschlusses wies das Landgericht Hamburg ab, da dieser »weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung« gewesen sei. Er habe zwar seine Überwachungspflicht verletzt, aber damit könne keine Schadensersatzpflicht begründet werden. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

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