Kein Schutz über Angaben zu Vermögensverhältnissen getrennt lebender Paare

Familienrecht

  • Lesedauer: 1 Min.
Bei einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für den Rechtsstreit eines getrennt lebenden Ehepaars darf das Familiengericht die Vermögensverhältnisse des Antragstellers dem anderen Ehegatten offenlegen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz laut einer Mitteilung vom 12. November 2010 entschieden.

Das gelte auch für den Fall, dass es in dem Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche geht, stellten die Koblenzer Richter fest.

Grundsätzlich sei das Gericht nach der Zivilprozessordnung befugt, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Verfahrensgegner zur Einsichtnahme und Stellungnahme zuzuleiten.

Diese Regelung solle dazu dienen, eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Angaben zu erreichen, weil der andere Beteiligte falsche oder fehlende Angaben aufdecken werde. Voraussetzung ist dafür laut Gericht nur, dass zwischen den Beteiligten ein sogenannter Auskunftsanspruch bestehe. Das sei bei getrennt lebenden Eheleuten der Fall. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei daher ebenso wenig ersichtlich wie ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, urteilten die Richter.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau beim Amtsgericht Diez beantragt, ihr die Ehewohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Für dieses gerichtliche Verfahren beantragte sie zudem die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht übermittelte die dem Antrag beigelegten Belege zu ihren Einkommensverhältnissen dem Ehemann zur Prüfung. Dagegen hatte die Antragstellerin Beschwerde eingelegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, Az. 7 WF 872/10

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.