Anwohner zu Winterdienst verpflichtet?

  • Lesedauer: 2 Min.

Wie weit reicht die Pflicht von Grundstückseigentümern, den Schnee vor ihrer Haustür zu räumen? Diese Frage klärte pünktlich zum Wintereinbruch die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam. Bewohner aus den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) und Seddiner See (Potsdam-Mittelmark) hatten sich gegen Auflagen ihrer Kommunen gewehrt, wonach sie verpflichtet sind, den Winterdienst zu übernehmen, obwohl sich vor ihrer Haustür kein angelegter Gehweg befindet.

Kommunen dürfen den Winterdienst nicht auf Anlieger abwälzen. Die entsprechende Regelung ist ungültig und verstoße gegen das Brandenburgische Straßengesetz, entschied das Gericht (Az. 10 K 1885/06). Zwar dürften Kommunen die Reinigung von Straßen an Grundstücksbesitzer delegieren, nicht aber das Schneeschippen und Streuen. Dazu seien Anlieger nur bei Gehwegen verpflichtet. Im Fall des Klägers war jedoch kein Bürgersteig vorhanden. Der Kläger sollte einen 1,20 Meter breiten Streifen entlang der Straße räumen. Dies lehnte der Eigentümer eines in einer Kleingartenkolonie liegenden Grundstücks ab.

Zu Recht, meinte die Potsdamer Richter. Anlieger könnten nur dann für den Winterdienst jenseits von Gehwegen herangezogen werden, wenn ihr Grundstück in einer Fußgängerzone oder einem verkehrsberuhigten Bereich liege. Beides war bei dem Kläger aber nicht der Fall.

Mit der winterlichen Räum- und Streupflichten der Gehwege haben sich etliche Gerichte befasst. Unisono gilt: In der Regel ist der Hauseigentümer für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Zwar kann er im Mietvertrag die Räumpflicht auf die Mieter übertragen, doch muss er prüfen, ob sie der Pflicht nachkommen (OLG Dresden, Az. 7 U 905/96). Die Räumpflicht beginnt im Regelfall um 7 Uhr und endet um 22 Uhr. Genaue Zeiten und Vorschriften sind in der Gemeindesatzung oder im Straßenreinigungsgesetz zu finden. Sie sind verbindlich (OLG Schleswig, Az. 11 U 174/01). joh

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -