Scheidung für binationale Ehen leichter
Binationale Ehepaare oder Paare, die im Ausland leben, können ab Mitte 2012 auf ein deutlich leichteres Scheidungsverfahren hoffen – zumindest in Deutschland und in 13 weiteren EU-Staaten. Diese Paare können dann selbst auswählen dürfen, welches nationales Recht bei ihnen zur Anwendung kommt.
Neben Deutschland wollen sich auch Frankreich, Österreich, Spanien, Italien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Lettland und Malta dieser Neuregelung anschließen, die bei einer entsprechenden Zustimmung durch das Europäische Parlament 18 Monate später in Kraft treten könnte. Die 14 EU-Länder, die die Neureglung unterstützen, wollen die übrigen EU-Staaten intensiv dafür werben, dass auch sie die Vereinfachung anwenden.
Wenn Ehepartner nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben oder im Ausland leben, kann die Trennung wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme in den 27 EU-Staaten leicht zum Albtraum werden. Bisher war nach dem sogenannten Windhund-Prinzip der Partner im Vorteil, der am schnellsten vor Gericht eilte.
Nach der Neuregelung steht das Recht in den Heimatländern der Eheleute sowie des Landes ihres üblichen Wohnortes zur Wahl. Die Übereinkunft soll allerdings nicht regeln, welches Recht bei Vermögensfragen, Unterhaltspflichten oder Sorgerecht zur Anwendung kommt.
2007 waren in der EU etwa 300 000 binationale Ehen geschlossen und knapp 140 000 binationale Paare geschieden worden. Für Deutschland hat die geplante Neuregelung besondere Bedeutung, da allein hier 2,4 Millionen Paare leben, bei denen ein oder beide Partner ausländische Staatsbürger sind. Das sind immerhin 13 Prozent aller hiesigen Ehepaare. Bei internationalen Scheidungen liegt Deutschland sogar an der Spitze: 2007 wurden laut Europäischer Kommission hier mit 34 000 Trennungen mehr internationale Paare geschieden als in anderen EU-Ländern. joh
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