Wenn der Briefkasten überquillt
Weihnachtstipps
Es gibt aber noch mehr zu beachten, zum Beispiel den übervollen Briefkasten. Er ist für Einbrecher ein Signal, dass der betreffende Bewohner verreist ist. Es ist immer ratsam, einen vertrauenswürdigen Nachbarn zu bitten, den Briefkasten im Hausflur oder am Hauseingang regelmäßig zu leeren.
Auch sollte der Vertrauensperson der Wohnungsschlüssel anvertraut werden, um regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. Wenn man Parterre wohnt und längere Zeit abwesend ist, sollten die Jalousien, wie sonst üblich, abends herabgelassen und morgens wieder hochgezogen werden.
Während der Abwesenheit darf auch die Heizung nicht restlos abgeschaltet sein, um einen Rohrbruch zu vermeiden. Es genügt aber, sozusagen mit »Sparflamme« zu heizen.
Wer an seinen Fenstern oder am Balkon blinkende Sterne oder Lichterketten angebracht hat, sollte daran denken, dass die unentwegt blinkenden Lichtreflexe andere Mieter im Haus stören und um ihren Schlaf bringen können. Wer sich dadurch belästigt fühlt, sollte zunächst mit dem »Beleuchter« über Abhilfe reden. Hilft das nicht, ist der Vermieter der Ansprechpartner. Er hat vertragsgerechte Wohnverhältnisse zu gewährleisten, das besagt § 535 BGB. Das gilt auch dann, wenn die Störungen von einem Nachbarhaus ausgehen sollten. Es spielt keine Rolle: Der Vermieter muss dann eben entsprechende Schritte einleiten, damit die Störung unterbunden wird. So kann man verlangen, dass die unliebsame Beleuchtung um 22 Uhr abgeschaltet wird.
Übrigens sind solche Leuchtmittel auch starke Stromverbraucher. Wie das Berliner »MieterMagazin« mitteilt, können die beliebten Lichterschläuche bei sechswöchiger Benutzung die Stromkosten bis zu 30 Prozent erhöhen.
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