Erblasser abgewiesen
Erbschaftssteuer
Menschen, die etwas zu vererben haben, können nicht gegen das Erbschaftssteuerrecht klagen. Das ist allein ihren Erben vorbehalten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 3. Dezember 2010 (Az. 1 BvR 3196/09). Denn nur die Erben sind von den Steuern betroffen.
Das Gericht wies damit das Anliegen von drei Beschwerdeführern zurück, die Geld, Immobilien und Firmen in die Hände ihrer Nachkommen legen wollen. Sie hatten moniert, dass beim Vererben von Geld und Immobilien unterschiedliche Steuern fällig werden. So böte das Steuerrecht etliche Anreize, beispielsweise Betriebe oder Immobilien vor dem Erbfall zu veräußern.
Die Richter erklärten, dass die Erblasser nicht direkt von den Regelungen betroffen seien. Das sei aber Voraussetzung für eine Verfassungsprüfung. Die Beschwerdeführer hätten nicht nachweisen können, dass die Steuerregelungen auf ihr Testament Einfluss genommen hätten. Zudem könne niemand vorhersehen, ob die Erben am Ende tatsächlich Steuern zahlen müssten. Die Erben können vorher versterben, das Erbe ausschlagen oder sich aufgrund einer erst nach dem Erbfall bekannt gewordenen Verfehlung gegenüber dem Erblasser als erbunwürdig erweisen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.