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Stromanbieter fordert Überweisung statt Einzugsermächtigung

Verbraucherzentrale warnt

  • Lesedauer: 2 Min.
Kunden vom Energieversorger TelDaFax erhielten Mitteilungen, dass das vereinbarte Lastschrifteinzugsverfahren beendet werde. Die Bankeinzüge würden vom Konto der Kunden nicht mehr durchgeführt. Diese sollen die fälligen Beträge stattdessen nun selbst überweisen. Davor warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Betroffene Verbraucher berichten von Mahnungen, die sie von TelDaFax erhalten haben. Weil Zahlungen nicht eingegangen sein sollen, werden Inkassoverfahren angedroht und auf die Berechtigung zur Sperrung des Anschlusses hingewiesen.

Hier stellt TelDaFax die Rechts- und Vertragslage auf den Kopf, so Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Nicht TelDaFax hat das Recht, das Lastschriftverfahren einzustellen, sondern allenfalls der Kunde könnte seine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Denn die Kunden haben den Anbieter jederzeit widerruflich ermächtigt, fällige Beträge aus dem Vertragsverhältnis vom Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Damit ist TelDaFax für den fristgerechten Einzug der Forderung verantwortlich. Der Kunde kann, so das Konto die notwendige Deckung aufweist, auch nicht in Verzug geraten. Für Mahnkosten und Verzugszinsen gibt es somit keine Anspruchsgrundlage.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist ausdrücklich darauf hin, dass TelDaFax ohne Zustimmung der Kunden nicht berechtigt ist, den Vertrag einseitig zu ändern. Wer mit der Änderung der Zahlungsweise nicht einverstanden ist, kann den Vertrag zumindest zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigen.

Was Verbraucher wissen sollten: Das Verfahren beim Lastschrifteinzug und der jetzt geforderten Überweisung unterscheidet sich erheblich. Haben Kunden gegenüber TelDaFax einen Anspruch auf Rückzahlung – etwa aufgrund eines Widerrufs oder einer Kündigung des Vertrages –, so können per Lastschrift eingezogene Beträge bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss über die Bank zurückgebucht werden. Anders bei einer Überweisung: Der Kunde hat keine Möglichkeit, unberechtigte Zahlungen über seine Bank korrigieren zu lassen.

Die Verbraucherzentrale in Halle warnt zudem: Vorsicht bei Energielieferverträgen mit jährlicher Vorkasse! Geht der Anbieter pleite, ist das Geld in der Regel weg. Und: Angesichts steigender Preise sollten Strom- und Gaskunden mindestens jährlich prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Mit einem Wechsel des Versorgers kann durchaus Geld gespart werden.

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