Pauschbetrag steigt um 80 Euro
Steuern 2011/2012
Die Bundesregierung kündigte schon seit längerem eine Steuervereinfachung an. Herausgekommen ist nun ein mehr als dürftiges Ergebnis: Der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Werbungskosten soll rückwirkend für 2011 um 80 Euro auf 1000 Euro im Jahr steigen.
Das ist der wesentlichste Punkt von insgesamt 41 Einzelmaßnahmen der angekündigten Steuervereinfachungen, über die sich die Regierung Mitte Januar verständigt hat. Die Maßnahmen sollen größtenteils ab 1. Dezember 2011, zum Teil aber auch erst ab 2012 wirksam werden.
Wer Werbungskosten über 1000 Euro hat, für den bringt die Anhebung der Pauschale keine Erleichterung, denn für den ändert sich gar nichts. Derjenige muss nämlich – wie bisher – alle Nachweise über die gesamte Summe der Werbungskostenpauschale beim Finanzamt einreichen. Wer bisher schon vom Arbeitnehmerpauschbetrag profitierte, weil er keine oder nur geringe Werbungskosten hatte, kann nun künftig sein zu versteuerndes Einkommen um weitere 80 Euro senken.
Im Klartext: Bei einem verheirateten Steuerzahler macht das bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30 000 Euro eine jährliche Steuerersparnis von 25 Euro aus. Bei einem Jahreseinkommen von 20 000 Euro sinkt die Steuerlast um etwa 21 Euro (jeweils Steuerklasse I, ohne Kind). Bürokratisch entlastet werden nur all jene, deren Werbungskosten zwischen 921 und 1000 Euro liegen, denn sie müssen keine Belege mehr vorlegen, um den steuerrechtlichen Anspruch geltend zu machen.
Künftig ist es auch egal, ob die Kosten für den Kindergarten oder eine andere Betreuungseinrichtung aus privaten oder beruflichen Gründen anfallen. Die Kosten werden in Zukunft generell anerkannt. Damit kommen auch mehr Steuerpflichtige in den Genuss dieser Regelung.
Das Kindergeld (184 Euro) beziehungsweise der steuerliche Kinderfreibetrag von 7008 Euro bei volljährigen Kindern in der Schul- und Berufsausbildung wird künftig unabhängig von den eigenen Einkünften des Nachwuchses gewährt. Bisher bekommen die Eltern das Kindergeld nur dann, wenn die Einkünfte des Kindes 8004 Euro im Jahr nicht überschreiten. joh
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