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Warum Spielzeug kontrollieren?
Uwe Kleinert über Arbeitsbedingungen in Herstellerbetrieben
ND: Die Aktion »fair spielt« hat ein Meldesystem für Spielzeugimporte vorgeschlagen. Was kann ein solches System bringen?
Kleinert: Ein Meldesystem sollte vorsehen, dass bei der Einfuhr für jedes Spielzeug die jeweiligen Herstellbetriebe angegeben werden müssen. Das würde gegebenenfalls – wenn etwa gefährliche Inhaltsstoffe in einem Spielzeug gefunden werden – den direkten Zugriff auf den Hersteller ermöglichen. Importgenehmigungen sollten davon abhängig gemacht werden, dass alle beteiligten Hersteller bestimmte Qualitätsstandards einhalten und nachweisen können. In den USA gibt es so etwa schon und wir sind der Auffassung, dass die Meldepflicht und die Festlegung von Mindeststandards dazu beitragen würden, die Produktsicherheit zu verbessern.
Ändert die Rückverfolgbarkeit der Spielsachen etwas an den Arbeitsbedingungen vor Ort?
Wir wissen, dass Teile der Produktion nicht bei den direkten Lieferanten der Auftraggeber stattfinden, sondern bei Unterlieferanten. Oftmals sind diese weder den Auftraggebern noch den Behörden bekannt und werden deshalb »Schattenfabriken« genannt. Programme, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen in den Fabriken durchsetzen wollen – etwa der ICTI CARE-Prozess des Weltverbandes der Spielzeugindustrie –, greifen zu kurz, wenn diese Unterlieferanten nicht kontrolliert werden können. Ein Meldesystem, das die Rückverfolgbarkeit von Spielsachen ermöglicht, schafft die Voraussetzungen dafür, die Einhaltung von Arbeitsstandards entlang der gesamten Zulieferkette kontrollieren zu können.
Viele Hersteller haben sich über freiwillige Verpflichtungserklärungen in den vergangenen Jahren zu mehr Fairness in der Spielzeugproduktion bekannt. Hat sich das positiv in den chinesischen Weltmarktfabriken bemerkbar gemacht, von wo 70 Prozent der Spielwaren komment?
Meines Erachtens besteht Einvernehmen, dass der freiwillige Verhaltenskodex des Weltverbandes der Spielzeugindustrie zu mehr Arbeitssicherheit beigetragen hat. Dagegen zeigen aktuelle Studien, dass vor allem bei Löhnen und Arbeitszeiten weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen wird. Arbeiterinnen berichten von 100 Überstunden im Monat und mehr. Das ist etwa das Dreifache dessen, was nach chinesischem Recht zulässig ist. In aller Regel ist die Mehrarbeit nicht freiwillig. Zwar liegen die Löhne im Allgemeinen nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn, aber oft erhalten die Arbeiterinnen nicht die vorgeschriebenen Überstundenzuschläge. Im Übrigen sollten die Firmen Freiwilligkeit nicht mit Unverbindlichkeit verwechseln: Wer sich freiwillig etwa zur Einhaltung von Arbeitsstandards verpflichtet, sollte verbindlich dazu stehen – und sich nicht entsprechenden Kontrollen und Berichtspflichten widersetzen.
Welche Möglichkeiten hat der Verbraucher, Einfluss zu nehmen?
Die Verbraucher können nur auf der Grundlage verlässlicher Information entscheiden, ob sie ein Produkt kaufen oder nicht. Deshalb fordern wir eine verbindliche Ursprungskennzeichnung, auf den Verpackungen sollten der Name und die Adresse des Herstellers angegeben sein. In jedem Fall sollten sich die Verbraucher vor dem Spielzeugkauf ausgiebig informieren und möglichst in Fachgeschäften einkaufen. Orientierung bieten einige Produktkennzeichnungen wie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Ein entsprechendes Label für gute Arbeitsbedingungen gibt es noch nicht. Wir empfehlen, gebrauchtes Spielzeug wieder zu verwenden, statt neues anzuschaffen. Und auch im Kinderzimmer gilt: Weniger ist oft mehr.
Fragen: Knut Henkel
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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