Jalloh war Polizei wohl bekannt
Magdeburg (dpa/ND). Der in einer Polizeizelle ums Leben gekommene Asylbewerber Oury Jalloh könnte den Beamten des Polizeireviers schon Monate vorher bekannt gewesen sein. In einem Buch über freiheitsentziehende Maßnahmen finde sich vom 16. November 2004 ein Vermerk über eine Ingewahrsamnahme eines Menschen mit denselben Personalien, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling am Freitag im Landgericht Magdeburg. Bisher hatten die Polizeibeamten stets angegeben, Jalloh sei an seinem Todestag am 7. Januar 2005 festgenommen worden, weil seine Personalien nicht festgestellt werden konnten.
Ein Beamter, der am Freitag als Zeuge gehört wurde, sagte, ihm sei Jalloh nicht bekannt gewesen. Methling hielt ihm vor, dass er am 16. November – als Jalloh für kurze Zeit in Gewahrsam saß – Dienst gehabt habe. Er sei auch Einsatzführer gewesen, als die Beamten Stunden später zu einem anderen Vorfall mit Jalloh in der Dessauer Innenstadt gerufen wurden.
Das Gericht machte eine Strafanzeige vom frühen Morgen des 17. November 2004 gegen Jalloh ausfindig, die der Zeuge aufgenommen hatte. Er hatte den Asylbewerber am 7. Januar 2005 mit auf das Revier genommen, nachdem der angeblich Frauen belästigt hatte. Jalloh sei sehr aggressiv gewesen. Deshalb sei er in der Zelle gefesselt worden. Den Brand, bei dem er starb, soll er selbst gelegt haben.
Angeklagt ist ein Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er soll den Alarm mehrmals ignoriert und zu spät reagiert haben.
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