Magnetstreifen bieten wenig Schutz
Skimming – die neue Gefahr am Geldautomaten
Beim Skimming gibt es verschiedene kriminelle Vorgehensweisen. So kleben die Täter zum Beispiel eine Folie auf die Tastatur des Geldautomaten oder positionieren eine Kamera unauffällig in Automatennähe.
Die Schwachstelle allerdings – der Magnetstreifen – soll nun zwar für Zahlungen und Abhebungen innerhalb Europas auf den Karten nach und nach deaktiviert werden, erklärte der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGV), doch bis 2016 bleibt er aber voraussichtlich erhalten.
Vorsicht bei Automaten, die im Freien stehen
Besonders Geldautomaten, die im Freien stehen – beispielsweise bei der Deutschen Post, an Flughäfen oder Bahnhöfen – können betroffen sein. Die Kriminellen sind oft gut organisiert und haben im Freien leichteres Spiel. Daher raten die Experten der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) unbedingt zur Nutzung der Geldautomaten in den Bankfilialen.
Wer haftet beim Karten- und Geheimcode-Klau?
Gelingt der Betrug trotzdem, stellt sich vielfach die Haftungsfrage. ARAG-Experten zufolge haftet der Kunde nicht, wenn er sorgfältig mit seinen Kontodaten umgegangen ist. Doch eine allgemeine rechtliche Regelung gibt es hierfür nicht. Und so haben Geldinstitute und geschädigte Kunden schon häufig über die Haftung vor Gericht gestritten. Dabei hat es Urteile zugunsten beider Seiten gegeben. Auf Kulanz dürfen Geprellte hoffen, wenn sich mehrere Kunden beschweren, die in einem kurzen Zeitraum am selben Automaten Geld abgehoben haben.
Sechs Tipps, um kein Skimming-Opfer zu werden
1. Besitzen Sie mehrere Kontokarten, so sollten Sie unterschiedliche Karten für den Türöffner und den Geldautomaten nutzen. Die PIN niemals am Kartenleser des Türöffners eingeben – kein Geldinstitut verlangt das von Ihnen.
2. Einen Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden einfordern.
3. Bei der Eingabe der PIN mit der Hand oder einem Gegenstand den Blick auf die Tastatur verdecken.
4. Niemals mehrfach die PIN eingeben.
5. Die Kontobewegungen immer verfolgen und genau beobachten.
6. Die Sperrzentrale des betreffenden Geldinstituts sofort informieren, wenn ein Verlust, Diebstahl der Karte oder der Verdacht eines erfolgreichen PIN-Klaus besteht. Sofort die Polizei alarmieren und Anzeige erstatten.
Die PIN-Nummer nicht als als Telefonnummer tarnen
Bei gesperrten Zahlungskarten haften Banken und Sparkassen ab dem Zeitpunkt der Sperrung in vollem Umfang für finanzielle Schäden. Das trifft jedoch nicht zu, wenn Karteninhaber grob fahrlässig handeln. So wird zum Beispiel häufig die PIN-Nummer zusammen mit der Karte als getarnte Telefonnummer aufbewahrt. Für Kriminelle ein einfacher Nummerntrick: Sie rufen an und merken schnell, dass es gar keine echte Telefonnummer ist.
Wie aber merkt man sich die PIN am besten? Die EURO Kartensysteme rät beispielsweise, sich eine Eselsbrücke zu bauen: Lautet die PIN 1231, ist das verdreht der Silvestertag. joh
Weitere Tipps der EURO Kartensysteme GmbH unter www.kartensicherheit.de
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