Freie Bahn für Nazis in Erfurt

Verwaltungsgericht verurteilt Blockaden

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Weimar (epd/ND). Im juristischen Streit um Blockaden gegen Nazi-Aufmärsche hat am Dienstag ein weiteres Gericht deren polizeiliche Duldung als rechtswidrig bezeichnet. Die Behörden hätten nach entsprechenden Aufrufen vor einem NPD-Aufzug am 1. Mai 2010 in Erfurt die angekündigten Blockadeversuche verhindern müssen, entschied das Thüringer Verwaltungsgericht in Weimar.

Mit einem ähnlichen Urteil hatte das sächsische Verwaltungsgericht bereits am 20. Januar betont, dass die Polizei die Blockade eines Nazi-Aufmarschs am Gedenktag der Zerstörung Dresdens im vergangenen Jahr hätte auflösen müssen. In Erfurt ist nach Auffassung der Richter am 1. Mai 2010 eine zu erwartende Blockade zugelassen worden, »ohne nachhaltig Maßnahmen zu ihrer Verhinderung getroffen zu haben«. Damit sei eingetreten, was vorher öffentlich angekündigt und geprobt worden sei.

Die Einsatzplanung müsse jedoch von vornherein darauf ausgerichtet werden, vorhersehbare Störungen einer durch das Grundgesetz geschützten Versammlung »effektiv bis an die Grenze des tatsächlich Möglichen und des rechtlich Zulässigen abzuwehren«, hieß es weiter. Dazu müssten dem Veranstalter gegebenenfalls Auflagen etwa zur Dauer der Veranstaltung erteilt werden.

Die NPD hatte wegen der geduldeten Blockade in Erfurt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Landeshauptstadt als Versammlungsbehörde und das Land Thüringen als Polizeibehörde geklagt.

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