Unternehmen darf auch von Ausländer geführt werden

Deutsche GmbH

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Eine GmbH muss nicht zwangsläufig von einem Deutschen oder einem EU-Bürger geführt werden. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am 21. Februar 2011 bekannt gewordenen Beschluss (Az. 3 W 70/10).

Vielmehr dürfe grundsätzlich jeder Ausländer als Geschäftsführer eines solchen Unternehmens tätig werden, heißt es in dem Beschluss, mit dem das OLG ausdrücklich seine bisherige Haltung ändert.

Das Gericht befand, dass sich im Zeitalter von E-Mail und Internet ein Unternehmen notfalls auch vom Ausland aus führen lasse. Es ließ mit seinem Spruch zu, dass ein Nicht-EU-Bürger zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wurde.

Bisher hatte das OLG die Auffassung vertreten, der Geschäftsführer eines Unternehmens müsse jederzeit die Möglichkeit haben, in Deutschland anwesend zu sein. Bei Bürgern aus einem Land außerhalb der Europäischen Union sei dies rechtlich nicht gewährleistet, da für sie keine Einreisefreiheit nach Deutschland bestehe.

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