Gleichstellung verlangt
Zeugen Jehovas klagen gegen Baden-Württemberg
Stuttgart (dpa/ND). Die umstrittene Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas klagt gegen das Land Baden-Württemberg. Sie wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen, dass die CDU/FDP-Landesregierung sie rechtlich nicht den großen Kirchen gleichstellen will. Nach Ansicht des Landes verstoßen die Zeugen Jehovas gegen das Grundgesetz und könnten nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. So gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe.
Die Zeugen Jehovas hingegen argumentierten in ihrem Antrag, sie verstießen nicht gegen die Rechtsordnung, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.