Von Rettungsfonds bis Euro-Pakt
Maßnahmenpaket gegen EU-Schuldenkrise
Rettungsfonds EFSF: Der bestehende Fonds, der bis 2013 befristet ist, soll im Notfall Kredite an hoch verschuldete Euro-Länder vergeben. Nun wird die tatsächliche Ausleihkraft von bisher rund 250 Milliarden auf 440 Milliarden Euro erhöht – durch weitere Milliarden-Garantien der Euro-Länder. In Zukunft kann der Fonds zudem Euro-Ländern Staatsanleihen abkaufen.
Rettungsfonds ESM: Der ständige Krisenfonds soll 2013 den EFSF ablösen und ein Volumen von 700 Milliarden Euro haben. Das Gros besteht aus Garantien in Höhe von 620 Milliarden Euro, die restlichen 80 Milliarden zahlen die Euro-Länder in bar ein. Da ein Teil des Geldes als Sicherheit hinterlegt werden muss, kann der Fonds lediglich 500 Milliarden Euro verleihen – und nur im Notfall und wenn sich die betroffenen Länder zu harten Sparauflagen verpflichten. Da eine Kreditvergabe einstimmig beschlossen werden muss, verfügt Deutschland über eine Veto-Möglichkeit. Auch der künftige Fonds darf Euro-Ländern direkt Staatsanleihen abkaufen.
Verschärfter Stabilitätspakt: Künftig drohen Geldstrafen nicht nur bei einer zu hohen Neuverschuldung von mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), sondern auch bei einem Gesamtschuldenstand von über 60 Prozent des BIP. Wird ein Defizitverfahren eingeleitet, muss das betroffene Land ein Pfand von 0,2 Prozent seines BIP hinterlegen. Befolgt es dann nicht Empfehlungen zur Behebung des Schulden-Missstandes, wird das Pfand einkassiert und fließt an den Euro-Rettungsfonds. Beschließt die EU-Kommission die Zahlung eines Pfandes oder einer Geldstrafe, kann dies von den EU-Ländern nur noch mit qualifizierter Mehrheit gestoppt werden. Zudem werden die Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten strenger kontrolliert.
Pakt für den Euro: Die Euro-Länder wollen sich freiwillig in der Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitik eng abstimmen. Dieser von Deutschland angeregte Pakt soll die Euro-Zone wettbewerbsfähiger machen, steht jedoch auch den übrigen EU-Ländern offen. Jährlich werden gemeinsame Ziele vereinbart. Wie sie erreicht werden, ist Sache der nationalen Regierungen. Die Lohnkosten sollen an die Produktivität angepasst werden. Der Haushaltspolitik wird eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild vorgeschlagen. Geplant ist auch eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Fortschritte bewertet die EU-Kommission jährlich.
Irland und Portugal: Weitere Themen dürften Irland und Portugal sein. Die irische Regierung will bessere Bedingungen für die Rückzahlung ihrer Notkredite, etwa geringere Zinsen. Damit stößt Dublin bislang auf Widerstand, was sich ändern könnte, wenn Irland seine umstrittene, extrem niedrige Unternehmenssteuer anhebt. Auch die Lage in Portugal beschäftigt die EU. In dieser Woche zog die Regierung in Lissabon erstmals Hilfen aus dem Rettungsfonds in Erwägung. AFP/ND
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