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Baurat
Der Gesetzgeber hat privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist eingeräumt. Sie beträgt, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), fünf Jahre ab dem Moment der Bauabnahme. Nach so langer Zeit ist die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig ist, schwer wieder zu finden. Ist das Unternehmen unter seiner alten Adresse nicht mehr auffindbar, hilft meist die Recherche im Internet. Bringt auch die keine aktuelle Adresse, dann kann der Hausbesitzer im Handelsregister nachsehen. GmbHs, und das sind die meisten Baufirmen, sind dort mit ihrem Firmensitz verzeichnet. An diese Adresse muss der Hausbesitzer die Mängelrüge und das sogenannte Nachbesserungsverlagen schicken. www.vpb.de
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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