Guttenberg streitet mit Uni über Plagiatsbericht
Anwalt beklagt Vorverurteilung / Ex-Verteidigungsminister könnte juristisch unbehelligt bleiben
Berlin (Agenturen/ND). Über die Aufarbeitung der Plagiatsaffäre ist ein Streit zwischen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und der Universität Bayreuth entbrannt. Die Hochschule wehrt sich gegen eine Aufforderung, keinen Bericht zum Plagiatsvorwurf zu veröffentlichen. Guttenbergs Anwalt beklagte eine angebliche Vorverurteilung durch vorab bekannt gewordene Details des Berichts.
Guttenberg hatte am 1. März wegen anhaltender Kritik im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit den Rücktritt erklärt und sich danach von allen politischen Ämtern zurückgezogen. Wie Wissenschaftler herausgefunden hatten, bestand die an der Universität Bayreuth von Guttenberg abgegebene Dissertation zu großen Teilen aus fremden Texten, ohne dass der Verfasser dies kenntlich gemacht hatte. Der Doktortitel wurde dem 39-Jährigen aberkannt.
Eine Kommission der Uni prüft seit Wochen, ob Guttenberg absichtlich getäuscht hat. Uni-Sprecher Frank Schmälzle bestätigte am Samstag, dass Guttenberg über seine Anwälte versuche, diesen Bericht unter Verschluss zu halten. Der Universitätsleitung liegt demnach ein Brief der Anwälte des CSU-Politikers vor, in dem diese Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung äußern und dabei auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verweisen.
Uni-Präsident Rüdiger Bormann sagte dem »Tagesspiegel«, er sehe in dem Verhalten des Politikers einen »vollkommenen Widerspruch« zu dessen Rücktrittsrede, in der er Aufklärung versprochen hatte. Nach Angaben Schmälzles schrieb die Universität mittlerweile den Anwälten zurück. Die Hochschule wolle nun die Antwort abwarten.
Laut einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« sieht die Uni die absichtliche Täuschung als erwiesen an. Der offizielle Bericht solle aber erst Ende April fertig sein. Guttenbergs Anwalt Alexander Graf von Kalckreuth kritisierte diesen Bericht. »Obwohl die Kommission der Bayreuther Universität ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen hat, wird über deren angebliche Ergebnisse bereits in der Presse berichtet. Das widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens und dient der Vorverurteilung meines Mandanten«, sagte er der »Bild am Sonntag«.
Guttenberg habe gegenüber der Kommission eine umfassende Stellungnahme abgegeben, sagte sein Anwalt. »Sie belegt schlüssig, dass er nicht bewusst getäuscht hat.« Sein Mandant räume aber »mangelnde Sorgfalt« ein. Vorwürfe der Uni, Guttenberg wirke an der Aufklärung der Affäre anders als versprochen nicht voll mit, bezeichnete der Anwalt als »haltlos«.
Derweil berichtete der »Spiegel«, das bei der Staatsanwaltschaft in Hof gegen Guttenberg laufende Verfahren könne wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft sieht gegen Guttenberg den dringenden Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen und ermittelt deshalb seit mehreren Wochen gegen ihn.
Da von den in Hof vorliegenden rund 100 Strafanzeigen gegen Guttenberg aber keine von den durch die Plagiate betroffenen Autoren stamme, sei öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung nötig. Wie der »Spiegel« nun unter Berufung auf Münchner Strafverteidiger berichtete, sucht die bayerische Justiz derzeit nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil kein öffentliches Interesse bestand.
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