Keine neue Semenya

Künftig Geschlechtstests für Leichtathletinnen

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Die IAAF führt als Konsequenz aus dem Fall Caster Semenya eine Regel für Athletinnen mit einer Überproduktion männlicher Hormone ein. Die Regel des Leichtathletik-Weltverbands für den sogenannten Hyperandrogenismus ist vom 1. Mai an gültig. Danach dürfen Athletinnen, bei denen eine männliche Hormon-Überproduktion festgestellt wird und bei denen das Androgen-Level unter dem eines Mannes liegt, in Frauenwettbewerben starten. Sollte das Androgen-Niveau dem eines Mannes entsprechen, kann eine Athletin auch starten, wenn sie dadurch nachweisbar keinen Vorteil hat. Androgene sind alle Sexualhormone, die die Entwicklung männlicher Merkmale stimulieren.

Die IAAF folgt damit dem Internationalen Olympischen Komitee. Das IOC hatte vor einer Woche angekündigt, dass bei den Olympischen Spielen 2012 in London neue Bestimmungen in Kraft treten. Im Jahr 2000 hatte das IOC den medizinisch nicht mehr haltbaren Geschlechtstest abgeschafft.

Ein Kreis von internationalen Medizinern wird im Einzelfall über eine Startberechtigung von Frauen mit Hyperandrogenismus entscheiden. Strikte Vertraulichkeit soll bei der Untersuchung garantiert sein. Eine Athletin, die eine solche Untersuchung verweigert, ist nicht startberechtigt.

Die IAAF war durch die Affäre um 800-Meter-Weltmeisterin Semenya in die Kritik geraten. Unmittelbar vor der WM 2009 in Berlin wurde bekannt, dass der Verband einen Geschlechtstest für die Südafrikanerin angeordnet hatte. Sie durfte nach ihrem Titel lange nicht starten, weil ihr Geschlecht nicht eindeutig geklärt war. dpa/ND

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