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Beschäftigungsflop
Auf dem Terrain der Beschäftigungspolitik ist es schon länger Usus, in Abständen eine mit blumigen Worten geschönte Sau durchs Dorf zu treiben. Nach dem schwarz-roten Kommunal-Kombilohn folgte im vergangenen Jahr die schwarz-gelbe Bürgerarbeit. Während erstere wenigstens der Form nach normalen Beschäftigungsverhältnissen ähnelte, tun das letztere als »konsequenteste Form des Förderns und Forderns« nicht einmal mehr dem Anschein nach. Als kaum kaschierte Zwangsarbeit mutiert der Staat selbst zum Lohndrücker. Beiden gemeinsam ist ihre Entstehung in der bundespolitischen Retorte. Die finanziell klammen Städte und Gemeinden wurden für die Umsetzung ungefragt in die Pflicht genommen. Der Kommunal-Kombi war ein Schlag ins Wasser. Der gepriesenen Bürgerarbeit droht offenbar das gleiche Schicksal.
Mit der Gretchenfrage »Tarifbindung oder nicht?« sind die Kommunen allein gelassen. Ob bei Ordnung und Sauberkeit, Kinder- und Altenbetreuung oder in der Kultur: Brach liegende Beschäftigungsfelder gibt es zuhauf. Aufgrund der Kassenlage ist eine Entlohnung zu tariflichen Konditionen vielfach aber nicht möglich. Bei erfolgreichen Klagen von »Bürgerarbeitern« drohen Lohnnachzahlungen. Daher die nachvollziehbare Scheu, die vermeintliche von der Leyenschen Wunderwaffe zu nutzen.
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