Saatgut im EU-Paragrafendschungel
Internationale Proteste für Saatgutsouveränität in Brüssel
Unter der Bezeichnung »Better Regulation« wird in der EU-Kommission gegenwärtig eine Vereinheitlichung und Verschärfung des Saatgutverkehrsrechtes vorbereitet. EU-Behörden sollen größere Kontrollbefugnisse zur Überwachung des Saatgutmarktes erhalten. Die für die Zulassung notwendigen Saatgutbeschreibungen werden vom Feld in die Labore verlegt und es wird die Möglichkeit erwogen, die Prüfungen der Zulassungskriterien an die Industrie zu vergeben. Der Saatgutindustrie wird wohl die Möglichkeit eröffnet, die für die Zulassung notwendigen Versuche selbst durchzuführen, wie dies schon bei gentechnisch veränderten Pflanzen der Fall ist. Zudem soll die EU-Saatgutgesetzgebung über bilaterale Handelsverträge auf andere Länder ausgedehnt werden.
Kritiker wie Andreas Riekeberg von der Europäischen Saatgutkampagne »Zukunft Säen – Vielfalt ernten!« befürchten weitere nachteilige Wirkungen auf bäuerliche und gärtnerische Saatgutarbeit: »Wenn die Erosion der landwirtschaftlichen Biodiversität gestoppt werden soll, muss eine grundsätzliche Umorientierung stattfinden.« Besonders wichtig sei aber, »die Züchtung und Verbesserung lokal angepasster Sorten zu fördern, die mit möglichst niedrigem Input an Agrarchemie und Energie auskommen«.
Gewöhnlich wurden Kultur- und Nutzpflanzen von den bäuerlichen Produzenten optimiert und an die lokalen Klima- und Umweltverhältnisse angepasst. So entstanden durch lang andauernde, natürliche Selektion in einem bestimmten, meist eng umrissenen Gebiet die sogenannten Landsorten – blaue Kartoffeln, gelbschalige Erbsen, birnenförmige Zwiebeln, Körnermais.
Heute liegt in den Industrieländern die Pflanzenzüchtung fast vollständig in den Händen großer Saatgutkonzerne und privater Züchter, die zehn größten von ihnen beherrschen 67 Prozent des Weltmarktes. Begünstigt wird die Monopolisierung auf dem Saatgutmarkt durch die Gesetzgebung; für den europäischen Saatgutmarkt bilden die Richtlinien der Europäischen Union zum Sortenschutz und das EU-Saatgutverkehrsrecht den rechtlichen Rahmen. Ähnlich dem Urheberrecht auf Lieder oder literarische Texte regelt das Sortenschutzrecht das »geistige Eigentum« an Pflanzensorten. Wird einem Züchter Sortenschutz gewährt, so kann er weitgehend über die Verwendung der neuen Sorte bestimmen.
Für die Verbreitung und Vermarktung von Saatgut ist jedoch das Saatgutverkehrsrecht von größerer Bedeutung. Nur staatlich zugelassenes Saatgut darf gehandelt werden. Zugelassen wird Saatgut, wenn die Sorte von anderen Sorten in ihrer Merkmalsausprägung »unterscheidbar«, in sich »homogen«, also in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist und die Merkmalsausprägungen nach jeder Vermehrung unverändert (»beständig«) bleiben. Lokalsorten oder regional angepasste Sorten kennzeichnet indes gerade, dass ihre Populationen eine sehr große genetische Breite und Vielfalt aufweisen.
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