Dubiose Chemikalien im Bohrloch

Kritik an Erschließung unkonventioneller Erdgaslagerstätten

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.
Bürgerinitiativen warnen vor Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Erschließung sogenannter unkonventioneller Erdgasvorkommen. Die Politik reagiert nur langsam. Die Bundestagsfraktion der LINKEN lud am Freitag zu einem Fachgespräch.

In Nordrhein-Westfalen streiten sich die großen Erdgasunternehmen wie Exxon und Wintershall um Aufsuchungserlaubnisse, in Thüringen hat sich eine kanadische Firma Claims gesichert und in Niedersachsen bohrt Exxon schon seit den 70er Jahren. Nachdem die USA die ersten unkonventionellen Erdgasvorkommen in ihrem Land erschlossen hatten, wurden sie vom Netto-Importeur zum Netto-Exporteur von Erdgas. Deutschland will nun auch mitziehen.

»Beschäftigt man sich zum ersten Mal mit dem Thema unkonventionelles Erdgas, muss man nur leicht an der Oberfläche kratzen, um zu merken, was faul daran ist«, sagte Jörn Krüger, der sich in einer Bürgerinitiative seit September 2010 mit dem Thema beschäftigt.

Als unkonventionelle Erdgasvorkommen werden u.a. Lagerstätten in Schiefergestein und Kohleflözen bezeichnet. Im Gegensatz zu konventionellen Gasvorräten, die in unterirdischen Hohlräumen oder stark durchlässigen zerklüfteten Gesteinen lagern, ist unkonventionelles Erdgas in feinporigen Formationen eingeschlossen. Diese werden durch sogenanntes »Fracking« aufgebrochen: Zusammen mit Wasser werden Chemikalien in den Boden gepumpt und anschließend Sprengungen durchgeführt. Dadurch wird das Gas freigesetzt.

In Niedersachsen setzt Exxon bereits seit den 70er Jahren auf das Verfahren, bis Ende letzten Jahres beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit. »Exxon erklärt, seit mehr als 30 Jahren verlaufe die Förderung störungsfrei«, sagt Krüger. »Mir scheint, sie meinen, dass sie seit mehr als 30 Jahren nicht gestört wurden.« Das ist jetzt vorbei. Die Bürgerinitiativen vor Ort und in Nordrhein-Westfalen machen Druck. Die Bezirksregierung Arnsberg, die für die Genehmigungen im ganzen Bundesland zuständig ist, hat nun ein Moratorium verfügt. Zunächst soll ein Gutachten zu dieser Technologie ausgearbeitet werden, was ein Jahr dauern kann. Die Bezirksregierung fordert, das Bergrecht zu reformieren, das derartige Probebohrungen regelt.

»Das Bergrecht ist besonders wirtschaftsfreundlich«, sagte Rechtsanwalt Dirk Teßmer bei dem Fachgespräch. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sei in der Regel nicht vorgesehen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung werde erst ab einer Fördermenge von 500 000 Kubikmetern Erdgas gefordert. Teßmer fordert deshalb eine Reform des Bergrechts.

Denn das Fracking gilt wegen der großen Menge an Chemikalien, die mit dem Wasser unter die Erde geleitet werden, als umweltgefährdend. Das sieht auch Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft, als problematisch an. Man wisse auch nicht, wie die Grundwassergebiete in Deutschland miteinander verbunden seien. Wenn das Wasser erst einmal verunreinigt wäre, könne das Auswirkungen auf ganz Deutschland haben. »Das Risiko ist nicht bekannt, und solange das so bleibt, muss auf unkonventionelle Gasförderung verzichtet werden.«

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